07-05-2013 14:13
hallo,
habe mitte januar einen brennofen verkauft (75 euro ebaygebühren).
käuferin meldete sich nach dem kauf, sie könne den ofen erst mitte februar holen, zahlte aber gleich.
meldete sich mitte märz nocheinmal, ob alles o.k. wäre und der ofen noch warten kann...
wie ist die rechtliche lage? kann ich ein ultimatum stellen? muss ich das geld (welches ich nicht mehr habe) zurückzahlen. könnte ich den ofen wieder einstellen? gebühren?
Rufe die Käuferin einfach mal an und frage sie freundlich, woran es hapert mit der Abholung, der Ofen steht dir leider im Wege. Vll. sind ihre Handwerker mit dem Kamin nicht fertig geworden?
Sie könnte doch den Ofen mittels Spedition abholen lassen und bis zur Verwendung dort für geringes Geld einlagern lassen.
Nur mal so als Anregung.
Kündige ihr bei dem Telefonat freundlich an, daß du ihr leider in einigen Tagen schriftlich eine Frist setzen musst, den Ofen abzuholen, weil du eine Lieferung Ausbaumaterial erwartest, für das du den Platz benötigst (etwa 14 Tage Fristsetzung ist üblich).