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käufer bezahlt, holt ware nicht ab

hallo,

 

habe mitte januar einen brennofen verkauft (75 euro ebaygebühren).

käuferin meldete sich nach dem kauf, sie könne den ofen erst mitte februar holen, zahlte aber gleich.

meldete sich mitte märz nocheinmal, ob alles o.k. wäre und der ofen noch warten kann...

wie ist die rechtliche lage? kann ich ein ultimatum stellen? muss ich das geld (welches ich nicht mehr habe) zurückzahlen. könnte ich den ofen wieder einstellen? gebühren?

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Sicher kann die K verlangen, dass du das Geld zurückzahlst.

Du kannst doch nicht Beides behalten: Geld und Ware.

Kontaktiere die K am Besten per Telefon oder schriftlich und setze Termine zur Abholung.

Das mit den Lagergebühren solltest du auch erwähnen.

 

Der Ofen gehört dir nicht mehr - also nix mehr mit sofortigem nochmaligem Verkauf.

 

Du kannst deiner Kin einige genau zeitlich benannte Abholungstermine nennen - per Mail oder per Post.

 

Dann darin schreiben, was du im Falle der Nichtabholung machst.

 

Eine Möglichkeit wäre zB Wiedereinstellen bei ebay, Auszahlen des Erlöses abzgl deiner Unkosten nach diesmal geglücktem Verkauf.

 

Einlagerung bei XYZ gegen Lagergebühr, die von deiner Kin gezahlt werden muss, resp dann vom Kaufpreis einbehalten.

 

Oder ... 

solche käufer möchte ich auch haben...

Das ist ja Käuferbeschiss

 

Zahlen und nicht abholen.

Hallo eisenmutter,

 

mich würde einmal interessieren wie die Geschichte mit dem Ofen ausgegangen ist.

Ich habe gerade das nämliche Problem:

 

Eine Dame hat bei mir vor genau einem Jahr einen Oldtimer ersteigert. Das Fahrzeug ist nur noch zum Ausschlachten geeignet, was ich in der ARtikelbeschreibung auch erwähnte.

 

Am 07. Mai 2013 erhielt sie den Zuschlag.

 

Im Juli hat sie mir das Geld überwiesen (knapp 800€)

 

Im September hatte ich den letzten Telefonkontakt. Schriftliche Anfragen per Email, Sms und Post werden nicht mehr beantwortet. Telefongespräche werden nicht merh angnommen. Seit Dezember habe ich das Kontaktieren aufgegeben.

 

Das Auto rostet und rostet. Jetzt kommt noch das Problem hinzu, dass mir ein befreundeter Polizist gesteckt hat, dass, sollte es jemand vom Ordnungsamt darauf anlegen, ich diese Kiste sogar kostenpflichtig entsorgen müsste.

 

 

Zugegeben ein recht seltener Fall, aber Rechtlich eindeutig!

 

1. Der Ofen gehört dir nicht mehr, da der Käufer diesen ja bezahlt hat.

2. Zurückzahlen musst du gar nichts.

3. Weiterverkaufen darfst du ihn auf keinen Fall.

4. Setze dem Käufer eine Frist von 10 oder 14 Tagen zur Abholung, mit dem Hinweis nach Ablauf der Frist den Artikel kostenplfichtig einzulagern.

 

Mehr rechtliche Möglichkeiten hast du im Moment nicht.

@eisenmutter

 

Der Ofen steht im Eigentum der Käuferin, falls du ihn unberechtigt verkaufst/wegwirfst/beschädigst, könnte sie von dir Schadenersatz für Wiederbeschaffung verlangen. Vll. verlangt sie gar nix und ist froh, gehe aber besser mal von 500 Euro Schadenersatz aus.

 

Andererseits, hinbringen bedeutet in deinem Fall 1000 (eintausend) Kilometer Fahrtstrecke, macht 160,- Euro nur Spritgeld!

Vermutlich liegt der 'Abholmangel' sowieso nur an der großen Entfernung und den Spritkosten.

 

Eine ausgesuchte Spedition macht das billiger, denke ich, einfach mal im Branchenbuch gucken (Sammelgut).

 

Dort fragst du an, was der Transport zu deiner Kundin kostet. Gibt das geschätzte Gewicht und die Abmessungen des Ofens an.

 

Der Fahrer bringt in seinem LKW mit Hebebühne 'ne Euro- oder Einwegpalette mit, packt das Zeugs drauf, verzurrt es transportsicher und schwupps - ab damit!

 

Deine Kundin zahlt dir die Kosten im voraus oder gibt selbst den Abholauftrag an den Spediteur.

 

Sie könnte sich sogar komplett selber um alles kümmern und dort, wo sie lebt, mit einem Unternehmer alles vereinbaren.

 

Sie wird aber keinerlei Ahnung haben und nicht wissen, wie sie's anstellt...

danke,

ich habe ihr damals schon angeboten den brennofen für benzingeld  zu bringen. immerhin ca. 500 km...

ich könnte das geld nicht zurückzahlen. kann das die käuferin nach so langer zeit (mit ultimatum) verlangen?

Rufe die Käuferin einfach mal an und frage sie freundlich, woran es hapert mit der Abholung, der Ofen steht dir leider im Wege. Vll. sind ihre Handwerker mit dem Kamin nicht fertig geworden?

 

Sie könnte doch den Ofen mittels Spedition abholen lassen und bis zur Verwendung dort für geringes Geld einlagern lassen.

 

Nur mal so als Anregung.

 

Kündige ihr bei dem Telefonat freundlich an, daß du ihr leider in einigen Tagen schriftlich eine Frist setzen musst, den Ofen abzuholen, weil du eine Lieferung Ausbaumaterial erwartest, für das du den Platz benötigst (etwa 14 Tage Fristsetzung ist üblich).

oder... was?;-/

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