abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

käufer holt nicht AB UND IST NICHT ERREICHBAR

ich hab autos(oldis) verkauft und jetzt meldet sich der verkäufer nicht und ist nicht erreichbar.

jetzt wüsste ich gern wie ich mich verhalte .

der verkauf ist jetzt 10 tage her .und ich hab ein fall bei ebay gemeldet wegen nicht zahlen

die autos müssen weg und ich würde den zuschlag gerne dem zweithöchsten bieter den zuschlag

geben darf ich das ?

 

danke schon mal

 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (2)

Antworten (2)

Einschreibebrief mit Rückschein an den Käufer schicken, Inhalt : 3 eindeutig datierte Abholtermine anbieten, bei Nichterscheinen und Nichtzahlen den Rücktritt vom Kaufvertrag 7 Tage nach dem letzten gesetzten Abholtermin ankündigen und wiederum schriftlich erklären.

§ 323 BGB sieht einen Rücktrittsgrund in der nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung.
Zahlt Ihr Käufer den Kaufpreis nicht oder nicht rechtzeitig, können Sie nach erfolglosem Ablauf einer von Ihnen gesetzten angemessenen Zahlungsfrist (z.B. 7 Tage) vom Vertrag zurücktreten.


@loadrunner77  schrieb:

ich hab autos(oldis) verkauft und jetzt meldet sich der verkäufer nicht und ist nicht erreichbar.

jetzt wüsste ich gern wie ich mich verhalte .

der verkauf ist jetzt 10 tage her .und ich hab ein fall bei ebay gemeldet wegen nicht zahlen

die autos müssen weg und ich würde den zuschlag gerne dem zweithöchsten bieter den zuschlag

geben darf ich das ?

 

danke schon mal

 


Der Käufer hat 13 Mal auf die Autos geboten:

https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=293351340831&bidtid=17481034130...

 

Du hast doch in die Beschreibung reingeschrieben was Du machst:

"SPASSBIETER BEKOMMEN POST:"

 

Dann mach das auch. Oder wozu hast du das da reingeschrieben? Nur so? Weil andere das auch machen?

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder