Hallo, habe ein komplettes Kaffee/Tee/Eßservice Rosenthal Maria Meißner Blume für 12 Personen , Art. 291695302100 meiner Eltern zur Selbstabholung eingestellt, da es in der Familie und im Bekanntenkreis keinen Liebhaber dafür gab. Es kam uns mehr darauf an, dieses abzugeben, als damit Erlöse zu erzielen, daher wurde es im Verhältnis zu Einzelverkäufen zu einem sehr niedrigen Sofortkaufpreis eingestellt mit Möglichkeit zum Preisvorschlag, so dass es bei Laufzeit 30 Tage schon nach 4 Tagen als Sofortkauf verkauft war. Die Käuferin konnte es dann aber erst 20 Tage später mit Partner übernehmen und hat nach Prüfung und Wiederverpackung bar bezahlt. Das Angebot war unter Ausschluß von Gewährleistung und Rücknahme eingestellt. Ich habe am nächsten Tag positiv bewertet und gedacht, der Fall sei abgeschlossen. Zu dem Service hatte ich noch zusätzlich 8 Teile (Fehlgeschenke aus der falschen Serie - Maria weiß und wohl seltene Glaskerzenständer mit der gleichen Randverzierung) hinzugefügt, aber nicht mit berechnet. Zwei Tage nach Abholung reklamierte die Käuferin nun, das eines dieser Teile, eine weiße Königskuchenplatte alte, geklebte Abplatzung und eine zusätzliche Abplatzung gehabt hätten und fordert Ersatz. Vor dem Einstellen hatten wir alle Teile genau in Augenschein genommen. 4 Personen hatten die Gegenstände in den Händen beim Ausräumen, Spülen, Abtrocknen, Fotografieren, wieder Einräumen, dann vorübergehend Verpacken. Bei der Abholung habe ich die weiße Platte selbst ausgepackt und an die Käuferin überreicht und sie an ihren Partner zum Wiedereinpacken. Wir hatten ja gerade Abholung vereinbart, damit die Käufer die Ware vor Ort prüfen können. Gestern hat sie Bilder hochgeladen, die wirkliche eine ganz stümperhafte bräunliche (Patex?) geklebte Stelle am Rand sowie daneben eine weitere Abblatzstelle mit tiefer Kerbe zeigt. Dies hätte man gar nicht übersehen können und auch fühlen müssen. Wir könnten schwören, dass die Platte bei Übergabe komplett stahlendweiß gewesen ist und die Bilder gar nicht zu unserer Platte gehören können. Aber wir haben die Platte nicht separat fotografiert und schon gar nicht von allen Seiten. Auf dem Angebotsbild steht sie unter der gleichen handbemalten Serviceplatte. Wie die in weiß aussieht kann man sich ja auch ohne Bild vorstellen. Nun fordert die Käuferin, dass sie eine neue Platte auf meine Kosten ersteigern kann bzw ich ihr eine neue Platte kaufe. Die aktuellen Einzelangebote dafür liegen um die 40 - 60 Euro. Das halte ich selbst für eine berechtigte Reklamation für unverhältnismäßig. Nun gibt es im Verwandten-/Bekanntenkreis die unterschiedlichsten Meinungen: Das sei einfach lächerlich und ich solle die Nachrichten ignorieren. Der Käufer hätte auch Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung, wenn er später einen alten Schaden nachweisen kann (und wir ihm dies nicht wirklich wiederlegen können.) Welchen Anspruch hat die Käuferin wirklich?
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