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rückgaberecht

collechkerstin
Auf Erkundungstour

Hallo liebe Ebayer,

 

ich bräuchte dringend einen Rat.

Ich habe leider ein Problem mit einem Käufer.

 

Verkauft habe ich folgeneden Artikel: 221059824512

 

Wurde auf Grund eines Verdachtes einer defekten Tastatur als Defekt verkauft.

In meiner Beschreibung habe ich angegeben, dass das Notebook eine Webcam besitzt. Dies war leider eine Fehlangabe meinerseits. Der Käufer meinte er könne ohne Webcam nichts mit dem Notebook anfangen.

Natürlich habe ich auf Grund der abweichenden Beschreibung das Notebook zurück genommen.

 

Nun habe ich das Notebook erhalten und kann deutlich erkennen das der Käufer des Notebooks bereits einen Reparaturversuch vorgenommen hat. Ich habe 2 Schrauben unter dem Akku markiert, jedoch stimmen auf beiden Schrauben die Markierungen nicht mehr überein.

Desweiteren streitet der Käufer eine neuinstallation von Windows 7 ab.(wenn ich sehe, es ist keine webcam verbaut und möchte es zurück geben, setzte ich das gerät doch nicht neu auf!? erlaubt? bzw rückgaberecht erloschen?)

 

Ich habe 2 Zeugen welche bestätigen können, dass die Markierungen vor dem verkauf gesetzt wurden!

 

Ich habe dem Käufer die Sache genau geschildert doch streitet dieser weiter seine Tat ab.

Auch als ich ihm geschrieben habe das ich ihm das Notebook zurück sende, antwortete er darauf dass es es dann als ein Geschenk betrachten wird.

 

Ebay habe ich bereits angeschrieben jedoch kommt da nur eine Mail mit Tips die nichts mit meinem Anliegen zu tun haben.

 

Ich bin Euch für jede/n Antwort, Hilfe, Rat dankbar!

 

MfG

 

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