25-01-2013 17:52
Hallo,
es heißt ja immer das ein Angebot bei Beschädigung des Artikels nicht beendet werden darf wenn schon Gebote vorliegen. Heute habe ich von einem Gerichtsurteil gelesen, wonach dies aber möglich ist. Ich habe nach dem Urteil gegoogeld um bin dabei darauf gestoßen:
Was meint Ihr dazu?
Gruß
der Schmalspurbahner
Nur die Urteile des BGH haben eine Rechtsbindung und man darf sich in vergleichbaren Fällen mit besten Chancen auf sie berufen.
@senf
Nix für ungut, aber entweder hast du ein anderes Urteil gelesen als ich oder du hast es gar nicht gelesen oder nur die ersten Sätze: Die Entscheidungsgründe verweisen auf das diesbezügliche BGH Urteil.