25-04-2013 13:01
ich habe ein Schmuck konvolut im Auftrag einer Freundin verkauft,als Modeschmuck....die Sachen wurden nicht geprüft ! Ein Käufer fragte nach Gewicht und so weiter ,habe mehrmals darauf hin gewiesen warum sie es wissen möchte,es ist doch nur Modeschmuck! Nun hab ich das Problem Freundin weg....und ich hab ein Fall an der Backe wegen Betrug..... wie soll ich mich jetzt verhalten....sie droht mir mit Polizei und ob ich nicht was von Autobahngold gehört gelesen habe....habe ich nun erst heut....es war doch Modeschmuck und so auch eingestellt......Bitte helft mir weiter ! Kommt sie damit durch.....
"Das EU-Recht sieht ..."
Am besten, du berufst dich darauf. 🙂
Und wenn du den entsprechenden Passus nicht finden kannst, dann wird man dir sicher auch sagen warum.
ER GIBT KEIN EU-RECHT!
Du verkaufst nach deutschen Gesetzen.
Auch hier was abgekupfert, ohne Ahnung.