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was zählt? beschreibung oder titel? bitte um Hilfe :(

moin moin,

habe unter 181554818914 eine (!) hose verkauft, durch einen schreibfehler sind zwei draus geworden.

(Ich nutze nie nie wieder copy & paste)

 

verkäufer reklamiert., nachdem er denn nach 3 Wochen auch mal bezahlt hat.

Was zählt? Titel oder Beschreibung.....

 

habe zwischendurch auch mal nachrichten gesendet, wie es denn mit der zahlung ausschaut. nie eine antwort bekommen. kaum ist der artikel da, wird gemeckert.

 

wir reden über sage und schreibe 9 euro etwas gesamt....

 

vielen dank im voraus und grüße

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

ich habe vor Jahren mal einen Rechtstreit deswegen führen "dürfen".

Da hat der Richter dem Beklagten erklärt, es zähle

zunächst die Rubrik, dann die Überschrift, dann die Beschreibung/Fotos

hilft Dir das?

Der Beklagte ist dann auch verurteilt worden, mir den Schaden zu ersetzen.

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