19-11-2014 20:37
moin moin,
habe unter 181554818914 eine (!) hose verkauft, durch einen schreibfehler sind zwei draus geworden.
(Ich nutze nie nie wieder copy & paste)
verkäufer reklamiert., nachdem er denn nach 3 Wochen auch mal bezahlt hat.
Was zählt? Titel oder Beschreibung.....
habe zwischendurch auch mal nachrichten gesendet, wie es denn mit der zahlung ausschaut. nie eine antwort bekommen. kaum ist der artikel da, wird gemeckert.
wir reden über sage und schreibe 9 euro etwas gesamt....
vielen dank im voraus und grüße
ich habe vor Jahren mal einen Rechtstreit deswegen führen "dürfen".
Da hat der Richter dem Beklagten erklärt, es zähle
zunächst die Rubrik, dann die Überschrift, dann die Beschreibung/Fotos
hilft Dir das?
Der Beklagte ist dann auch verurteilt worden, mir den Schaden zu ersetzen.
Auf dem Foto ist eine Hose zu sehen...
Aus dem Titel geht eine Hose hervor...
Zumindest hätte der K vor Kauf fragen können, ob er da eine oder zwei Hosen kauft..
Mehr als eine rote BW dürfte da eh nicht kommen...
Was will der K...
sollst Dich auf den Kopf stellen?
Ich würde ihm nicht einmal einen Preisnachlaß geben....
Artikelpreis 3,84 E...
Ja klar, damit beschäftigt sich ein Gericht.....
Es zählt beides - was dir jetzt nicht wirklich hilft.
Ich würde dir ja recht geben, aber das hilft dir genauso wenig, du musst dich mit deinem K einigen. 😞
Wäre es eine Option, eine zweite Hose zu besorgen und hinterherzuschicken?
Artikelbeschreibung und Bilder zählen gleichwertig.
Damit lese ich es so,dass Du 2 identische Hosen anbietest-
Aber noch was ganz anderes:
"AUFGRUND DES NEUEN EU RECHT WEISE ICH AUSDRÜCKLICH DARAUF HIN, DASS ICH PRIVATVERKÄUFER BIN. DAHER KEINE GARANTIE, KEINE RÜCKNAHME!"
Würdest Du uns das "neue EU Recht" erklären?