22-12-2014 21:32
HI,
habe einen Artikel verkauft und nach Geldeingang am nächsten Tag mit dhl verschickt.
Nach 14 Tagen meldet sich der Empfänger Sendung sei nicht da.
Bei der Sendungsverfolgung endet die Statistik mit der Annahme in der Poststelle.
Jetzt will der Käufer das geld zurück, was sehen die ebay Regeln in einem solchen Fall vor ??
Danke
da muß ich doch nu glatt mal fragen.......
was hat der denn da überhaupt gekauft ?
mit keiner Silbe, gehst du auf die zu verkaufende Ware ein, nicht mal nachdem du das falsche Bild erkannt hast
Die Eingangsfrage lautet:
"wer haftet wenn dhl paket nicht ankommt"
alles andere ist irrelevant, selbst ein Versand mit Hermes hat nix mit der Frage zu tun.
Nicht ist einfacher zu beantworten als die Haftung bei einem DHL Totalverlust, ist es doch die einzige Situation wo der Verein anstandslos ersetzt.
Bei der Sendungsverfolgung endet die Statistik mit der Annahme in der Poststelle.
Vielleicht wäre dann eine Nachfrage dort zuerst angebracht.
Wenn es eine große Annahmestelle ist, wer weis ob es nicht in einer Ecke liegen geblieben ist.
Wäre eine Möglichkeit und wenn es sich dort befindet, ein schneller Erfolg auch für die
Mitteilung an deinen K.
Ich persönlich verfolge jeden Versand. Und tatsächlich blieb das einzige mit DHL verschickte Paket
dort auch liegen. So konnte ich dem K das auch unverzüglich mitteilen.
LG
Oskar hat recht, als Privatverkäufer mit dem Nachweis, dass du die Sendung an den Versanddienstleister übergeben hast, ist deine Aufgabe erledigt.
Wenn du PayPal angeboten hast, wird die Zeche von denen gezahlt, aber wenn er Käufer dich deswegen rot bewertet, kannst du nichts dagegen tun.
Es sein denn du schaffst es durch die Kundendienst-Firewall aus Textbausteinen.
Geh zur post das klären.
Den Käufer auf dem laufenden halten.
Bei verlust erhälst du den nachgewiesenen Warenwert zurück. Verkaufspreis+porto.
Käufer das Geld noch nicht zurückzahlen erst wenn die Sache geregelt ist.
Ihn darüber informieren.
Lektüre.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html#a
Gib bei DHL einen Nachforschungsauftrag auf und unterrichte den Käufer davon.
Du stellst bei DHL einen Nachforschungsauftrag und hälst den Käufer auf dem laufenden.
Als privater Verkäufer bist du nicht verpflichtet etwas zu erstatten.
Warte das Ergebnis der Nachforschung ab und wenn dir DHL, sie werden noch diverse Angaben zu der Sendung brauchen, erstattet leitest du die Erstattung an den Käufer weiter.