17-10-2012 09:50
Hallo, ich bin ziemlich neu bei Ebay und habe eine allgemeine Frage: wie lange sollte man auf die Überweisung des Käufers einer Ware warten? Wie ist es wenn man eine Ware gekauft und bezahlt hat, wie lange "darf" die Lieferung dauern? Sicher stehen die Antworten hier schon irgendwo, ich konnte sie leider nicht finden... Vielen Dank!
Hallo, jeder hat mal bei 0 angefangen.;-)
Eine Banküberweisung kann ,je nach Bank 2-4 Tage dauern.
Nach Geldeingang solltest du dann zügig verschicken, an die angegebene Lieferadresse.
Du bietest aber auch Paypal an. Dann mußt du an die bei PP angegebene Adresse verschicken.
Die kann manchmal von der bei Ebay angezeigten Adresse abweichen.
Da du Hermes anbietest, hast du ja immer einen Sendebeleg. Dieser ist wichtig ,besonders bei PP-Zahlungen.
Ich verwahre die Belege grundsätzlich 6 Monate auf, auch privaten VK müßen in bestimmten Fällen, die Artikel auch mal zurücknehmen.
Hast du online-banking?
Schau regelmäßig in dein Konto/ Auszüge, verschicke dann die Ware und gut.
Von PP bekommst du über den Eingang eine Mail.
Ich handhabe es immer so, das ich mich bei Kauf oder Ende der Auktion bei dem jeweiligen bedanke.Nach Erhalt einer Bewertung mache ich das ebenso.
Immer schön freundlich, so wie ich auch angesprochen werden möchte.
Ich wünsche dir auf Ebay viel Spass, denn das macht es wirklich.
Toi Toi, du kriegst das schon hin;-)
LG ete210
Hallo,
Ich schließe lediglich die Gewährleistung aus. Ggf füge ich noch ein Zahlungsziel hinzu, so etwa 7-10 Werktage.
LG
Sorry, den zweiten Teil deiner Frage hatte ich überlesen.
Eine Lieferung sollte selbstverständlich sofort nach Zahlungseingang erfolgen - auch wenn sich der K etwas Zeit mit der Zahlung gelassen hat.
Ansonsten könnte dieser dich mit einer schlechten Sternchenbewertung "beglücken", was mitunter recht schnell zu Sanktionen bei Ebay führen kann.
In der Regel sollte der Käufer umgehend bezahlen - in der Praxis solltest Du nach ca. 10 Werktagen mal höflich anfragen, ob irgend etwas schiefgelaufen ist oder er dies schlicht übersehen hat.
Tut sich nichts kannst du einen unbezahlten Artikel melden und den Fall ggf. mit Verwarnung für den Käufer schließen.
Separat dazu musst du den Kaufvertrag kündigen, d.h. du schickst ein Einschreiben mit deiner Zahlungsaufforderung, alternativ wird der Kaufvertrag gekündigt, sollte die Zahlung nicht bis zum (wiederum mindestens 10 Werktage) erfolgen.
gebe zu, das habe ich kopiert....dachte dann wäre ich auf der sicheren Seite, anfangs hab ich gar nichts eingetragen...was sollte denn im Angebot stehen?
@ hasjana
ja, stimmt 🙂 4 Tage reichen bei mir auch aus, ich verschicke die Ware ja eh sobald das Geld bei mir ist... wusste allerdings auch nicht, dass Hermes länger dauert...
... wie lange "darf" die Lieferung dauern?
DU hast doch in Deinen Angeboten eine Bearbeitungszeit von 4 Tagen angegeben :-x
Du mußt also dementsprechend eigentlich innerhalb dieser 4 Tage nach Zahlungseingang verschicken - wobei diese 4 Tage nicht wirklich ausgereizt werden und deutlich früher verschickt werden sollte - alles andere wirkt sich sonst schlecht auf die detaillierte Bewertung aus - zumal Du eh per Hermes verschickst, was u. U. länger dauern kann
"Privatverkauf, keine Gewährleistung, keine Rücknahme" reicht völlig aus. 😉
Danke, das ist eine gute Idee! Ich muss hier erstmal reinwachsen 😉 und meine Erfahrungen sammeln....
Danke auch für Deine Antwort! Es ist so, dass ich einen Artikel für 1 Euro eingestellt habe und einen Tag vorher ist dieser sehr in die Höhe "geschossen"... ein Käufer hat mit einem Schlag 20 Euro geboten, obwohl er ja auch mit 2 Euro hätte beginnen können...gut, hab mich gefreut, aber bis jetzt ist das Geld noch nicht eingegangen...ist allerdings auch erst 3 Tage her, also noch kein Grund zur Besorgnis...ein anderer Artikel der zur gleichen Zeit auslief, wurde bereits bezahlt und das Paket ist unterwegs. Ich bin da sehr gewissenhaft und verschicke die Ware, sobald das Geld bei mir eingeht.. dann warte ich noch ein paar Tage und frage mal freundlich an 🙂
Wegen der neuen Gesetzgebung erfolgt die Auktion unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.
Es gibt keine neue Gesetzgebung.
Laut dem neuen EU-Recht...
Es gibt kein neues EU-Recht.
...muß dieser Zusatz unter jeder Online- Auktion stehen.
Muss er nicht.
Ich bin zur Rücknahme der Artikel nicht verpflichtet
Bei Mängeln bist Du das sehr wohl.
vielen Dank für die Antworten!