17-06-2018 15:56
Meine Auktion endete am 11. 06. Am 15. 06. erinnerte ich den Käufer das er bei noch einen Betrag offen hat. Die Antworten möchte ich hier noch nicht wieder geben. Meine Frage: ich bin ein privater Anbieter und habe eine Ware zur Auktion angeboten. Wie lange kann sich der Käufer Zeit lassen, stimmt das mit 32 Tagen?
@schluesselmike_berlin schrieb:Meine Auktion endete am 11. 06. Am 15. 06. erinnerte ich den Käufer das er bei noch einen Betrag offen hat. Die Antworten möchte ich hier noch nicht wieder geben. Meine Frage: ich bin ein privater Anbieter und habe eine Ware zur Auktion angeboten. Wie lange kann sich der Käufer Zeit lassen, stimmt das mit 32 Tagen?
natürlich nicht
die Bezahlung ist - durch das BGB geregelt - unmittelbar mit dem Kauf fällig, sofern der Verkäufer keine andere Frist in der AB genannt hat (ich selbst habe 8 Tage)
ich finde es zwar verfrüht, nach 4 Tagen den Käufer anzuschreiben, allerdings kann man technisch gesehen bei eBay bereits 4 Tage nach dem Verkauf einen Fall bzgl. Nichtzahlung eröffnen und nach weiteren 4 Tagen - ggf. mit Verwarnung - schließen
allerdings müsstest Du dem Käufer noch eine angemessene, klar datierte Frist zur Zahlung setzen, bis wann das Geld auf dem Konto zu sein hat, bevor Du den Kaufvertrag auflösen kannst
Montag 11.06. um 19:34 Uhr lief die Auktion aus...
Du läßt dem Käufer keine Zeit zum luftholen.....
Es gibt noch Leute die ganz "normal" überweisen....
Es ist schon eine Unverschämtheit von Dir, wie Du den Käufer behandelst.....
Servus @schluesselmike_berlin
Das mit den 32 Tagen ist natürlich Unfug.
Aber bedenke bitte,
dass Ebay seit einiger Zeit in der Kaufabwicklung zur Überweisung
eine Zahlungsfrist von 10 Tagen angibt.
Geht die eigentlich nichts an
und passt auch nicht zu den AGB und den Möglichkeiten zur Fallöffnung,
aber die machen das trotzdem.
@schluesselmike_berlin@ schrieb:Meine Auktion endete am 11. 06. Am 15. 06. erinnerte ich den Käufer das er bei noch einen Betrag offen hat. Die Antworten möchte ich hier noch nicht wieder geben. Meine Frage: ich bin ein privater Anbieter und habe eine Ware zur Auktion angeboten. Wie lange kann sich der Käufer Zeit lassen, stimmt das mit 32 Tagen?
Moin…
bei eBay ist Sofortzahlung üblich
Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.
und auf die Sperrliste setzen: Sperrliste und Eingeschränkter Käuferkreis
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum xx.xx.2018 kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!