03-02-2014 07:38
Hallo und guten Morgen,
wer muß im Streitfall zahlen, wenn ich die Ware auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers an eine andere Adresse schicke ?
Und spielt es ein Rolle, wenn ich den Kunden darauf hinweise, dass er evtl den Käuferschutz verliert und er mir dieses bestätigt.
Gruß