01-09-2012 20:53
Hallo,
ich habe am 19.08.12 einen Artikel verkauft. Bezahlt wurde dieser erst am 27.08.12 per PayPal und ich habe ihn dann noch am gleichen Tag per Maxibrief verschickt.
Nun teilte mir der Käufer gestern mit, dass der Artikel bisher nicht angekommen ist.
Ich habe ihm daraufhin angeboten, mich bei der Post zu erkundigen und das wir bis Montag warten. Ist der Artikel dann noch nicht da, werde ich einen Nachforschungsauftrag stellen.
Daraufhin teilte mir der Käufer mit, dass so ein Auftrag Wochen dauern würde und ihm das zu lang sei.
Was mache ich denn nun? Anbieten das Geld zurück zu überweisen? Oder hat der Käufer Pech gehabt?
Mir kommt das um ehrlich zu sein komisch vor. Erst wird der Artikel über eine Woche später gezahlt und nun geht es dem Käufer scheinbar nicht schnell genug.
Danke für eure Antworten.
Na super, also am besten gar kein PayPal mehr als Zahlung anbieten was?
=== Ich biete KEIN PP an. Genau aus diesem Grund.
Mal von den Gebühren abgesehen - es gibt immer Leute, die gerne behaupten, dass sie nichts bekommen haben - und die dann das Geld zurückbekommen von PP, obwohl der Artikel sehr wohl angekommen ist.
Wobei es immer möglich ist, dass die Sendung nicht angekommen ist. Versandverluste finden nämlich tatsächlich statt.
Letztendlich kann doch dann jeder kommen und behaupten er hat den Artikel nicht bekommen bei dieser Versandart.
=== Ja - bei PP bist DU nämlich dafür haftbar. Bei Überweisung nicht. Denn da gilt noch das BGB - der Käufer hat den Transportverlust zu tragen.
Das ärgert mich.
Erst wird nur nach Aufforderung gezahlt und dann das.
=== ja, würde mich auch ärgern. Aber dafür---- ich biete privat KEIN PP an.
Und was ist wenn der NF sagt, dass alles richtig gelaufen ist der Käufer sein Geld bereits zurückgeholt hat?
=== Nichts. Denn der NF wird NICHT beweisen, dass der Käufer seine Ware bekommen hat. Du kannst dann zwar versuchen, deine Rechte zivilrechtlich gegenüber dem Käufer einzuklagen.
Aber die Chose Paypal ist dann definitiv durch. Denn mit der Akzeptanz der PP-Nutzungsbedingungen weißt du, dass PP das Geld zurückbucht, wenn du keinen Sendungsbeleg (Sendungsnummer) vorweisen kannst.
Hast du akzeptiert.