09-07-2018 20:15
Hey,
wenn gar nichts ankommt und der Verkäufer ein Händler ist, ist er in der Bringpflicht, also muss dafür Sorge tragen, dass deine Sendung auch ankommt, egal ob er eine Sendungsnummer hat oder nicht.
Bei privaten Verkäufern haftet der Verkäufer nicht einmal, wenn er keine Sendungsnummer oder Nachweis der Versands besitzt, laut deutschen Gesetz - wer allerdings mit PayPal zahlt kann oftmals auf deren Kulanz hoffen und erhält das Geld zurück - wobei man aufpassen muss, denn wer von privaten Personen Geld via PayPal zurückfordert macht sich strafbar. Gemäß deutschen Gesetz ist das eine Bereicherung an Dritten und überhaupt nicht zu unterschätzen. PayPal hatte in der Vergangenheit, wie eBay, vor Gericht einige Fälle verloren, bei denen der Kundenschutz vom Richter fast diffamiert wurde, weil der deutsche Gesetzestext eben bei Verkäufer zwischen Privatpersonen bereits Regelungen getroffen hat, die den meisten Punkten der Käuferschutz-Richtlinien wiedersprechen.
Wenn Du nichts erhalten hast, kannst Du bei der Polizei eine Anzeige erstatten, wenn keine Reaktion kommt. Immerhin ist der Eigentümer der Sache der Käufer ab den Moment, wo er zahlt. Der Verkäufer der Ware ist er zwar noch im Besitz (Besitzer der Sache), aber keinesfalls mehr der Eigentümer (Inhaber der Sache). Als Eigentümer kann man also wegen Diebstahls bzw. Raub eine Anzeige bei der Polizei machen und das nicht mal gegen Unbekannt, da der Verkäufer bekannt sein dürfte. Als Nachweis des Eigentums reicht der Kaufvertrag, der durch die Kaufübersichts-Seite ausreichend dargestellt wird.
Sonst hilft leider nur der umständliche Weg über das Gericht im Privatverfahren, da sonstiger Straftatbestand meines Erachtens nicht erfüllt wäre, um eine Anzeige zu rechtfertigen.
Ich hoffe ich konnte helfen und würde mich über einen KUDOS freuen 🙂
P.S. Alle Angaben ohne Gewähr und keinesfalls rechtsverbindlich!