05-05-2019 18:34
Hallo,
wenn Du bei einem gewerblichen Anbieter gekauft und die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist widerspreche dem Kauf unter Verwendung des in der Widerspruchserklärung beinhalteten Musterformulars und schreibe dem Händler, dass Du bei ebay eine Rücknahme anfrägst, damit er die Rückgabe innerhalb des ebay-Systems abwikeln kann.
Schreibe in die Rückgabe rein, dass Du am ... dem Kauf widersprochen hast. Dann sollte das auch so abgewickelt werden. Du mußt die Ware innerhalb der Frist absenden und vermutlich (steht in der Widerrufsbelehrung) die Rücksendekosten übernehmen.
Du nimmst Deine Rechte als Verbraucher wahr, laß Dich verunsichern. Es gibt gute Gründe, einen Widerspruch zuzulassen und jeder, dem das nicht gefällt kann seinen Onlinehandel schließen und ein Einzelhandelsgeschäft aufmachen, dann hat er damit keine Probleme mehr.
@tanj-85 schrieb:
Hallo
Im April habe ich 100reagenzgläser bestellt und scheinbar mich bei der Anzahl der Bestellung vertan obwohl auf meiner Rechnung nur 1mal 100 Gläser stand
Jetzt fordert der Verkäufer nochmals Geld
Ich hab ihm geschrieben das es Sich um einen Irrtum handelt doch bis heute keine Antwort erhalten
Was mache ich denn da?
Dies ist die Artikelnummer 322336514110
Bitte um baldige Antwort
Liebe Grüße
die Forderung ist auch berechtigt - Du hast diesen Artikel 2x im Abstand von einigen Sekunden gekauft:

https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidsLogin&item=322336514110&rt=nc&_trksid=p2047675.l2564
Wobei Du den 2. Kauf bei dem Gewerblichen VK leider widerrufen kannst!
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