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Ein Artikel wurde unter Selbstabholung verkauft. Nun verlangt der Käufer ich müsse den Artikel verpacken .

Das hat der Käufer mir geschrieben!!!!!

 

Ich habe das Gerüst jetzt gekauft und möchte mit Ihnen die

Abholung

vereinbaren.

 

Erforderlich ist die Abholbarkeit durch einen

Spediteur. Den kann ich ebenso

wie Sie beauftragen, natürlich auf meine

Kosten. Jedenfalls erforderlich

ist, daß das Gerüst "abholbar" ist. Dazu

muß es mit einem Hebezeug des

Spediteurs aufnehmbar sein, also als Paket

verpackt oder auf einer

Europalette abgelegt und

verzurrt.

 

Das kann doch nicht erforderlich von meiner Seite sein?

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