21-07-2012 20:24
Das hat der Käufer mir geschrieben!!!!!
Ich habe das Gerüst jetzt gekauft und möchte mit Ihnen die
Abholung
vereinbaren.
Erforderlich ist die Abholbarkeit durch einen
Spediteur. Den kann ich ebenso
wie Sie beauftragen, natürlich auf meine
Kosten. Jedenfalls erforderlich
ist, daß das Gerüst "abholbar" ist. Dazu
muß es mit einem Hebezeug des
Spediteurs aufnehmbar sein, also als Paket
verpackt oder auf einer
Europalette abgelegt und
verzurrt.
Das kann doch nicht erforderlich von meiner Seite sein?