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Einschreiben mit Rückschein verloren gegangen. Nicht erstattungsfähig lt. Käuferschutz.

Hallo,

 

ich habe Tickets für ein Konzert ersteigert (Wert: ca. € 120). Anbieterin war eine Privatperson, die die Tickets per Einschreiben/Rückschein losgeschickt hat. Leider sind sie nie bei mir angekommen (hat wohl ein Post-Mitarbeiter Bargeld vermutet...). Zunächst dachte ich: Schade ums Konzert (das hatte in der Zwischenzeit schon stattgefunden), aber ich kann mich ja wenigstens finanziell sicher fühlen, denn die Auktion war gem. Ebay-Kennzeichnung durch den Käuferschutz geschützt. Ich hatte auch mit PayPal bezahlt.

 

Als erstes wollte ich die Post in die Haftung nehmen, da stellt sich heraus, dass Einschreiben nur bis € 25,- versichert sind, es sei denn, es befindet sich etwas wertvolleres im Umschlag, dann liegt ein AGB-Verstoß vor, und man bekommt gar nichts.

 

Dann also Ebay/PayPal Käuferschutz. Deshalb macht man´s ja per PayPal. Und ja, genau für solche Fälle ist der Kauferschutz da, außer man kauft von privat: Dort kommt es nur darauf an, dass der Verkäufer die Ware wie vereinbart losschickt und das auch beweisen kann. Voraussetzung ist, dass er nicht wesentlich von der vereinbarten Versandart abweicht. Da auch der Verkäufer nicht wusste, dass Einschreiben eben nicht versichert sind (richtige Versandart wäre wohl ein WERTBrief oder eben ein Paket gewesen), hatten wir uns auf (das auch bei Ebay als "Versicherter Versand" klassifizierte) Einschreiben geeiningt. Von daher: Pech gehabt, Ebay hat nix bezahlt und ich € 120,- verloren.

 

Mein Anliegen wäre darum, dass Ebay die Versandart Einschreiben nicht mehr als "Versicherter Versand" beschreibt, und insbesondere in Kategorien wie Konzert- und Veranstaltungstickets u.ä. die Versandart WERTBrief mit aufnimmt, damit mein Fall nicht öfter vorkommt.

 

Leider finde ich keine mail-Adresse, unter der ich derartige Verbesserungsvorschläge an Ebay senden könnte, daher versuche ich´s mal hier im Forum.

 

Viele Grüße,

Alexander

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