19-07-2012 16:20
Ich hatte bei einem gewerblichen Verkäufer eine CDI für meinen Motorroller bestellt. Zahlung, Lieferung sehr schnell. Allerdings wurde ein falsches Teil geliefert. Ich fragte per eMail zurück, ob dieses Teil ebenfalls für meinen Rollertyp geeignet ist und ob eine Angabe in der Bedienungsanleitung (von dem eigentlich bestellten Teil) hier zutrifft. Ich erhielt kurz Antwort, ich solle das doch telefonisch klären. Da ich gehörlos bin, geht das nicht und ich schrieb das der Firma. Es wurde wieder nicht auf meine Frage geantwortet, aber auf einmal sollte ich für das falsche Teil 10 Euro nachbezahlen. Ich bat nocheinmal um Beantwortung meiner Frage, daraufhin kam der Hinweis, daß man dies als Erpressung wertet und den Rechtsanwalt einschalten will. Ich habe dann sofort auf eigene Kosten per Einschreiben das Teil zurückgeschickt.
Die eMails habe ich sicherheitshalber abgespeichert und ausgedruckt.
Wie verhält man sich in diesem Fall?
Eigentlich ist der Streitwert minimal (um 20 Euro).Aber die unschöne Art und Gerichtsandrohung ist doch irgendwie eigenartig. Mir ist keinerlei negative Aussage oder Formulierung dem Verkäufer gegenüber bewußt.