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Geoblocking trotz deutscher Versandadresse ?

Ich (Österreicher) werde, trotzdem ich bei EBAY-Deutschland eine deutsche Lieferadresse als bevorzugte Lieferadresse hinterlegt habe, bei Angeboten die laut Verkäufer ausschließlich nach DE geliefert werden, geblockt !!!

Wie kann man diesen Missstand aufzeigen bzw. Abhilfe schaffen ?

Gesamtes Thema betrachten

@moromosu

 

Da dürfte dann wohl eBay in der Bringepflicht stehen,

 

wenn Du trotz deutscher Lieferadresse nicht bieten / kaufen kannst.

 

Sollte also mal zeitnah durch eBay umprogrammiert werden, weil die sich sonst des Geoblockings schuldig machen würden, nicht der Verkäufer. Hier bremst ja schließlich eBay von sich aus den Verkauf an Dich aus.

 

Auszug aus https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32018R0302:

"(23)

Der erste Fall ist gegeben, wenn der Anbieter Waren verkauft und diese Waren in einen Mitgliedstaat geliefert werden, in den der Anbieter in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang die Lieferung anbietet, oder wenn sie an einem zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbarten Ort in einem Mitgliedstaat, für den der Anbieter in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang eine solche Option anbietet, abgeholt werden. In diesem Fall sollten die Kunden in der Lage sein, Waren zu genau den gleichen Bedingungen, einschließlich Preisen und Lieferbedingungen, zu erwerben, wie sie für vergleichbare Kunden mit Wohnsitz oder Niederlassung in dem Mitgliedstaat, in den die Waren geliefert oder in dem sie abgeholt werden, gelten. Das kann bedeuten, dass ausländische Kunden die Ware in dem betreffenden Mitgliedstaat oder in einem anderen Mitgliedstaat, in den der Anbieter liefert, abholen oder die grenzüberschreitende Lieferung der Waren auf eigene Kosten selbst organisieren müssen. In diesem Fall muss gemäß der Richtlinie 2006/112/EG keine Anmeldung für die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Kunden vorgenommen werden."

 

 

Da bleibt Dir wohl nur der Kontakt zu eBay selbst.

Oder der Rechtsweg.

 

Allerdings ist mir dieser gesamte Rechtstext wie andere aus dem HGB / BGB durchaus zu komplex, um ihn treffsicher kommentieren zu können.

Deshalb ist das hier nur eine Vermutung von mir.

 

Nachtrag:

 

Hier weitaus besser dargestellt un erklärt:

https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-faq.html

 

Zum Beispiel:

"Zu beachten ist hierbei, dass sich die Verordnung explizit nur auf den Zugang zu Angeboten und den Verkauf bezieht. Eine europaweite Pflicht, Kunden auch (unter gleichen Bedingungen) zu beliefern, sieht sie dahingegen gerade nicht vor."

 

"Privatverkäufe sind von der Verordnung nicht erfasst. Der persönliche Anwendungsbereich der Verordnung ist auf „Anbieter“ beschränkt, welche nach Art. 2 Nr. 18 nur solche sind, die für die Zwecke ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit tätig werden."

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