31-01-2013 12:45
Nachdem meine bestellte Ware nicht angekommen ist habe ich nach Absprache mit dem verkäufer das Geld zurückerstattet bekommen.
Nun ist die Ware mit deutlicher Verspätung doch noch angekommen. Ich habe mir aber nun mit der Rückerstattung es mir woanders gekauft und würde gerne wissen wer die Kosten für den Rückversand übernehmen muss.
Nun hast Du sie aber.
Einfach so behalten geht nicht.
Informiere doch den Verkäufer und frage, ob und wie Du zurückschicken sollst.
Ihr seid doch erwachsene Menschen. Das werdet Ihr doch wohl hinkriegen. 😉
Du weißt aber schon, daß Du Dir die Möglichkeit, Käuferschutz zu beantragen
bis zu 75 Tage offen halten kannst, oder?
Fallmeldefrist 45 tage + Falllaufzeit 30 Tage, dann Weiterleitung an Kundenservice.
Sicherheitshalber die Fristen vielleicht lieber nur bis zum vorletzen Tag ausreizen.
Das sollte auch reichen.
So, und jetzt klärst Du das dirket mit Deinem Handelspartner.