24-01-2020 20:21
Hallo liebe Leute, folgendes ist geschehen- ich habe ein Gemälde voll versichert als Paket mit DHL Express verschickt. Laut Sendungverfolgung ist das Paket zugestellt worden. Der Empfänger verneint dieses, er hätte kein Paket bekommen. Er hat sich
bei der DHL gemeldet, die sagen der Fahrer hätte das Paket vor die Haustür angestellt. Nun ist es weg und der Käufer möchte von mir das Geld zurückbekommen. Ich werde mich selbstverständlich mit der DHL auseindandersetzten und den Fall schildern. Meine
Frage lautet, was ist, wenn sich die DHL quer stellt und für den Schaden nicht aufkommt...bin ich in der Haftung? Liebe Grüße Stefan
Was sagt denn die detaillierte Sendungsverfolgung zum Empfänger?
Nach Eingabe der Empfänger-PLZ wird bei der DHL-Sendungsverfolgung auch der Empfänger bzw. eine "Alternativzustellung" aufgrund eines Ablagevertrages angezeigt.
Mit Express besteht auf jeden Fall eine Haftung für verloren gegangene Sendungen,
wenn der Adressat eben keinen Ablagevertrag innehat.
Hat er einen solchen eingerichtet, ist er ab Ablage in der Pflicht.
Heißt: Ab Ablage gilt das als sachgerecht zugestellt. Für anschließende Verluste oder Beschädigungen haftet der Empfänger.
Da Du anscheinend ohne PayPal verkaufst, sollte das erstmal problemlos laufen.
Eben wegen der Besonderheiten bei Ablageverträgen,
aber auch grundsätzlich bei verfolgbarem Versand von Privatpersonen, nach welchem das Verlustrisiko ab belegbarem Versand auf den Käufer übergeht,
würde ich vorerst nichts in Richtung Rückzahlung veranlassen,
sondern die Verlustmeldung bei der DHL eröffnen und das Ergebnis abwarten.
Hoffentlich war es nicht das Bildchen zu 2510 € !
Das Bild war entsprechend versichert?
Sonst sähest Du wegen erschreckender Unterversicherung nämlich keinen einzigen Cent von der DHL wieder.
Bei diesem Gemälde würde nicht mal die Höherversicherung zu 2500 € greifen, wenn der zu belegende Warenwert die Versicherungssumme auch nur um schlappe 10 € überschreitet.
Nachzulesen in den AGB der DHL.
P.S.
Was mir im Nachgang noch einfällt:
Wenn der Käufer behauptet, "das Bild wäre weg", dann ist das Diebstahl.
Hat er Dir das Aktenzeichen der polizeilichen Aufnahme übermittelt?
Nicht, dass der da auf Dummenfang geht ...