15-06-2017 15:28
Am 30. Mai 2017 verkaufte ich einen HP pavilion x2 10-N182NG. Vor dem Versand war das Gerät in einem sehr guten Zustand, siehe Bilder:
Nach dem Eintrefeffen beim Kunden zeigten sich Sprünge im Display, siehe Bild:
Die Rückabwicklung geschah schnell.
Ich machte deshalb nochmals Bilder, siehe Bilder von Computer und Verpackung:
Ich habe natürlich Kontakt zu Hermes aufgenommen, und natürlich wurde mein Anliegen sofort abgelehnt. Ich habe detaliert geschildert was passiert ist. Die Frage also, was habe ich davon das Gerät vor dem Versand zu beschädigen, oder was hätte der Kunde davon das Gerät zu zerstören, wenn er es doch haben will und sofort kaufte.
Anmerkung: Ich das Paket von Hermes abholen lassen.
Was würdet ihr da machen? Ich bin geneigt einen Anwalt einzuschalten.
hallo, das ist ärgelich
was meint Hermes,
abgelehnt wegen unzureichender Innenverpackung?
schaue mal in die Hermes AGBs nach, was über die Verpackung steht.
Laptop mit Luftpolsterfolie umgewickelt in einem Karton der wiederum in Luftpolsterfole oder Verpackungschips, in einem grosserem Karton., wäre wohl besser gewesen. Papier wird als Innenverpackung von vielen Versandunternehmern nicht anerkannt.
Hallo @olaf-hermann
den Anwalt kannst Du Dir sparen, Du hast unzureichend verpackt. Speziell an den schmalen Seiten des Pakets ist das Notebook nur unzureichend geschützt gewesen. Ausserdem verstösst das Auspolstern mit Starkpapier gegen die Verpackungsrichtlinien von Hermes.
Du hättest das Notebook selbst erst in eine Tüte und dann in einen kleineren Karton einpacken müssen, die Hohlräume mit Styropor Flocken füllen, den Karton verkleben und dann in einen größeren Karton mit ausreichend Styroporflocken rundherum verpacken sollen.
So wäre der Laptop gegen Druck von außen ausreichend geschützt gewesen. Du musst schließlich bedenken, dass das Gerät auf den Sortierbändern aus einer Höhe von 60-80 cm herunterfällt, und das Pakete bis zu 30 kg darauf gestapelt werden können.
All dies konnte Deine Verpackung nicht leisten, der Karton allein war dafür nicht ausreichend fest genug.
Hallo @olaf-hermann
"Okay dann wird bei Hermes mit zweierlei Maß gemessen. Ich habe, das ist schon etwas länger her, einen Laptop(Lenovo) bei einem großen Versandhändler bestellt, und es war nur mit Schaumstoffhalterungen verpackt. Kein zusätzlicher Schutz war vorhanden, wie Styropor Flocken oder sonstigem. Die Logistik war ebenfalls Hermes. Es ist schon sehr merkwürdig."
Bei einem gewerblichen Verkäufer trägt ja dieser das Versandrisiko, außerdem gibt es da ganz andere Versandoptionen. Hab meinen Philips Fernseher von Amazon auch in der Original Verpackung über DHL bekommen, wenn man den so in der Verpackung hätte zurückschicken wollen, dann hätte sich meine Paketannahme hier vor Ort allerdings geziert. Es wird tatsächlich bei gewerblichen und privaten Auftragsgebern mit unterschiedlichem Maß gemessen.
du hast völlig recht mit deiner Anmerkung @magnolia2xt
als 2kg-Paket lässt sich das Teil wirklich nicht ordnungsgemäß verpacken....
@olaf-hermann schrieb:
bei einem großen Versandhändler bestellt,
Amazon verschickt die Teile in dieser Verpackung.
Und wenn das Gerät beschädigt bei dir ankommt? Dann schickst du es zurück. Wer haftet? Der Versandhändler. Bei dir ist das doch genauso.
auch von mir: das Teil war weder gegen Druck von aussen noch gegen Schwingungen, hervorgerufen durch äußere Einflüsse (Stöße) , abgedämpft, da es sich bewegen konnte.....Ergebnis: Glasbruch!!
Sowas verschickt man Karton in Karton, wie von anderen hier schon beschrieben....und daß es bei dem von dir erwähnten Händler gut ging, war halt Glück und ist für deinen eigenen Fall völlig irrelevant....
Einen Anwalt kannst du dir sparen, keine Verpackung war mangelhaft, so wie auf den Bildern zu sehen, verschickt meine keine solchen Elektro Artikel.
Eine gute Verpackung wäre gewesen den Artikel dick in Luftpolsterfolie umwickelt in einem kleineren Karton zu paken und diesen in einem größeren Karton mit Luftpolsterfolie bzw. Verpackungschips zu füllen.
Den Schaden hätte dir DHL, GLS, DPD usw. auch nicht ersetzt bei der Verpackung.
Du schuldest dem Käufer eine sichere Verpackung. Dem bist Du nicht gerecht geworden.
Daher wirst Du auf dem Schaden sitzen bleiben. Hermes kann nichts dafür, dass Du nicht den Verpackungsrichtlinien
entsprechend verpackt hast.
Und dem Käufer schuldest Du immer noch das gekaufte Gerät in dem von Dir mit guten Fotos beschriebenen Zustand.
Hallo prometpheus
Du hast die Originalverpackung verwendet?
Die sind nicht für den Versand geeignet.
Die werden gemacht um die Teile auf Palleten zu
stabeln und dann in die Fachmärkte zu befördern.
Gruß
@olaf-hermann schrieb:
und natürlich wurde mein Anliegen sofort abgelehnt.
Wegen unzureichender Verpackung. Kann ich verstehen. So wie du verpackt hast kann es beschädigt werden. Da wird dir auch kein Anwalt helfen.