15-06-2017 15:28
Am 30. Mai 2017 verkaufte ich einen HP pavilion x2 10-N182NG. Vor dem Versand war das Gerät in einem sehr guten Zustand, siehe Bilder:
Nach dem Eintrefeffen beim Kunden zeigten sich Sprünge im Display, siehe Bild:
Die Rückabwicklung geschah schnell.
Ich machte deshalb nochmals Bilder, siehe Bilder von Computer und Verpackung:
Ich habe natürlich Kontakt zu Hermes aufgenommen, und natürlich wurde mein Anliegen sofort abgelehnt. Ich habe detaliert geschildert was passiert ist. Die Frage also, was habe ich davon das Gerät vor dem Versand zu beschädigen, oder was hätte der Kunde davon das Gerät zu zerstören, wenn er es doch haben will und sofort kaufte.
Anmerkung: Ich das Paket von Hermes abholen lassen.
Was würdet ihr da machen? Ich bin geneigt einen Anwalt einzuschalten.
Hallo @olaf-hermann
den Anwalt kannst Du Dir sparen, Du hast unzureichend verpackt. Speziell an den schmalen Seiten des Pakets ist das Notebook nur unzureichend geschützt gewesen. Ausserdem verstösst das Auspolstern mit Starkpapier gegen die Verpackungsrichtlinien von Hermes.
Du hättest das Notebook selbst erst in eine Tüte und dann in einen kleineren Karton einpacken müssen, die Hohlräume mit Styropor Flocken füllen, den Karton verkleben und dann in einen größeren Karton mit ausreichend Styroporflocken rundherum verpacken sollen.
So wäre der Laptop gegen Druck von außen ausreichend geschützt gewesen. Du musst schließlich bedenken, dass das Gerät auf den Sortierbändern aus einer Höhe von 60-80 cm herunterfällt, und das Pakete bis zu 30 kg darauf gestapelt werden können.
All dies konnte Deine Verpackung nicht leisten, der Karton allein war dafür nicht ausreichend fest genug.
Hallo @olaf-hermann
"Okay dann wird bei Hermes mit zweierlei Maß gemessen. Ich habe, das ist schon etwas länger her, einen Laptop(Lenovo) bei einem großen Versandhändler bestellt, und es war nur mit Schaumstoffhalterungen verpackt. Kein zusätzlicher Schutz war vorhanden, wie Styropor Flocken oder sonstigem. Die Logistik war ebenfalls Hermes. Es ist schon sehr merkwürdig."
Bei einem gewerblichen Verkäufer trägt ja dieser das Versandrisiko, außerdem gibt es da ganz andere Versandoptionen. Hab meinen Philips Fernseher von Amazon auch in der Original Verpackung über DHL bekommen, wenn man den so in der Verpackung hätte zurückschicken wollen, dann hätte sich meine Paketannahme hier vor Ort allerdings geziert. Es wird tatsächlich bei gewerblichen und privaten Auftragsgebern mit unterschiedlichem Maß gemessen.
du hast völlig recht mit deiner Anmerkung @magnolia2xt
als 2kg-Paket lässt sich das Teil wirklich nicht ordnungsgemäß verpacken....