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Hermes verweigert Schadensreglierung

Am 30. Mai 2017 verkaufte ich einen HP pavilion x2 10-N182NG. Vor dem Versand war das Gerät in einem sehr guten Zustand, siehe Bilder:

 

Vor dem Versand (3).jpgVor dem Versand (5).jpg

 

Nach dem Eintrefeffen beim Kunden zeigten sich Sprünge im Display, siehe Bild:

 

Beweisfoto Bildschirm verkratzt bei Kunde.jpg

 

Die Rückabwicklung geschah schnell.

Ich machte deshalb nochmals Bilder, siehe Bilder von Computer und Verpackung:

 

Nach dem Versand (1).jpgNach dem Versand (2).jpgDSC_1273.jpg

 

Ich habe natürlich Kontakt zu Hermes aufgenommen, und natürlich wurde mein Anliegen sofort abgelehnt. Ich habe detaliert geschildert was passiert ist. Die Frage also, was habe ich davon das Gerät vor dem Versand zu beschädigen, oder was hätte der Kunde davon das Gerät zu zerstören, wenn er es doch haben will und sofort kaufte.

 

Anmerkung: Ich das Paket von Hermes abholen lassen.

 

Was würdet ihr da machen? Ich bin geneigt einen Anwalt einzuschalten. 

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Hallo @olaf-hermann

 

den Anwalt kannst Du Dir sparen, Du hast unzureichend verpackt. Speziell an den schmalen Seiten des Pakets ist das Notebook nur unzureichend geschützt gewesen. Ausserdem verstösst das Auspolstern mit Starkpapier gegen die Verpackungsrichtlinien von Hermes. 

 

Du hättest das Notebook selbst erst in eine Tüte und dann in einen kleineren Karton einpacken müssen, die Hohlräume mit Styropor Flocken füllen, den Karton verkleben und dann in einen größeren Karton mit ausreichend Styroporflocken rundherum verpacken sollen.

 

So wäre der Laptop gegen Druck von außen ausreichend geschützt gewesen. Du musst schließlich bedenken, dass das Gerät auf den Sortierbändern aus einer Höhe von 60-80 cm herunterfällt, und das Pakete bis zu 30 kg darauf gestapelt werden können.

 

All dies konnte Deine Verpackung nicht leisten, der Karton allein war dafür nicht ausreichend fest genug. 

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