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Hermes verweigert Schadensreglierung

Am 30. Mai 2017 verkaufte ich einen HP pavilion x2 10-N182NG. Vor dem Versand war das Gerät in einem sehr guten Zustand, siehe Bilder:

 

Vor dem Versand (3).jpgVor dem Versand (5).jpg

 

Nach dem Eintrefeffen beim Kunden zeigten sich Sprünge im Display, siehe Bild:

 

Beweisfoto Bildschirm verkratzt bei Kunde.jpg

 

Die Rückabwicklung geschah schnell.

Ich machte deshalb nochmals Bilder, siehe Bilder von Computer und Verpackung:

 

Nach dem Versand (1).jpgNach dem Versand (2).jpgDSC_1273.jpg

 

Ich habe natürlich Kontakt zu Hermes aufgenommen, und natürlich wurde mein Anliegen sofort abgelehnt. Ich habe detaliert geschildert was passiert ist. Die Frage also, was habe ich davon das Gerät vor dem Versand zu beschädigen, oder was hätte der Kunde davon das Gerät zu zerstören, wenn er es doch haben will und sofort kaufte.

 

Anmerkung: Ich das Paket von Hermes abholen lassen.

 

Was würdet ihr da machen? Ich bin geneigt einen Anwalt einzuschalten. 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

hallo, das ist ärgelich

 

was meint Hermes,

 

abgelehnt wegen unzureichender Innenverpackung?

 

schaue mal in die  Hermes AGBs nach, was über die Verpackung steht.

 

Laptop mit Luftpolsterfolie umgewickelt in einem Karton der wiederum in Luftpolsterfole oder Verpackungschips, in einem grosserem Karton., wäre wohl besser gewesen. Papier wird als Innenverpackung von vielen Versandunternehmern nicht anerkannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Antworten (7)

Antworten (7)

Hallo @olaf-hermann

 

den Anwalt kannst Du Dir sparen, Du hast unzureichend verpackt. Speziell an den schmalen Seiten des Pakets ist das Notebook nur unzureichend geschützt gewesen. Ausserdem verstösst das Auspolstern mit Starkpapier gegen die Verpackungsrichtlinien von Hermes. 

 

Du hättest das Notebook selbst erst in eine Tüte und dann in einen kleineren Karton einpacken müssen, die Hohlräume mit Styropor Flocken füllen, den Karton verkleben und dann in einen größeren Karton mit ausreichend Styroporflocken rundherum verpacken sollen.

 

So wäre der Laptop gegen Druck von außen ausreichend geschützt gewesen. Du musst schließlich bedenken, dass das Gerät auf den Sortierbändern aus einer Höhe von 60-80 cm herunterfällt, und das Pakete bis zu 30 kg darauf gestapelt werden können.

 

All dies konnte Deine Verpackung nicht leisten, der Karton allein war dafür nicht ausreichend fest genug. 


@olaf-hermann schrieb:
bei einem großen Versandhändler bestellt,
Amazon verschickt die Teile in dieser Verpackung.

 

Und wenn das Gerät beschädigt bei dir ankommt? Dann schickst du es zurück. Wer haftet? Der Versandhändler. Bei dir ist das doch genauso.

 

auch von mir: das Teil war weder gegen Druck von aussen noch gegen Schwingungen, hervorgerufen durch äußere Einflüsse (Stöße) , abgedämpft, da es sich bewegen konnte.....Ergebnis: Glasbruch!!

 

Sowas verschickt man Karton in Karton, wie von anderen hier schon beschrieben....und daß es bei dem von dir erwähnten Händler gut ging, war halt Glück und ist für deinen eigenen Fall völlig irrelevant....

 

 

Einen Anwalt kannst du dir sparen, keine Verpackung war mangelhaft, so wie auf den Bildern zu sehen, verschickt meine keine solchen Elektro Artikel.

 

Eine gute Verpackung wäre gewesen den Artikel dick in Luftpolsterfolie umwickelt in einem kleineren Karton zu paken und diesen in einem größeren Karton mit Luftpolsterfolie bzw. Verpackungschips zu füllen.

 

Den Schaden hätte dir DHL, GLS, DPD usw. auch nicht ersetzt bei der Verpackung.

Du schuldest dem Käufer eine sichere Verpackung. Dem bist Du nicht gerecht geworden.

Daher wirst Du auf dem Schaden sitzen bleiben. Hermes kann nichts dafür, dass Du nicht den Verpackungsrichtlinien

entsprechend verpackt hast.

 

Und dem Käufer schuldest Du immer noch das gekaufte Gerät in dem von Dir mit guten Fotos beschriebenen Zustand.

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo prometpheus

 

Du hast die Originalverpackung verwendet?

 

Die sind nicht für den Versand geeignet.

 

Die werden gemacht um die Teile auf Palleten zu

 

stabeln und dann in die Fachmärkte zu befördern.

 

Gruß

 

 


@olaf-hermann schrieb:
und natürlich wurde mein Anliegen sofort abgelehnt.

 

 

Wegen unzureichender Verpackung. Kann ich verstehen. So wie du verpackt hast kann es beschädigt werden. Da wird dir auch kein Anwalt helfen.

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