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Ich habe ein Sideboard zu versteigern reingesetzt. Mit der Bemerkung Selbstabholung

sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

da ich ein Sideboard zur Versteigerung eingesetzt hatte diese Woche. Der Käufer weigert sich das Sideboard ab zuholen. Dabei habe ich bei dem Versteigerungstext angegeben das das Sideboard abgeholt werden muss.

Was mach ich jetzt?? Erbitte um Hilfe

 

 

mFG

u150672

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Dann unter Fristsetzung den Kaufvertrag schriftlich kündigen, dann kannst du ihn wieder verkaufen. Sollte der Käufer allerdings schon in seinen Mails auf den Artikel verzichtet haben, genügt das.

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