17-12-2017 00:13
Wenn jemand
Können tut er, siehst Du ja.
Mit dürfen sieht das schon wieder anders aus. Wenn Angebote eingestellt werden, hat sich der Verkäufer zu vergewissern, ob seine Artikelbeschreibung, aber auch die Zahlungs- und Versandbedingungen korrekt sind.
Nach Start und Geboten bzw. Kauf gilt das dann als verbindlich.
Fragt sich jetzt nur, ob es eine rechtliche Einforderung lohnt oder ob sogar ein Angebotsirrtum (offensichtlich?) vorliegt.
Dies könnte z.B. dann der fall sein, wenn es sich um nicht paketversandfähige Ware handelt, bei der man davon ausgehen darf, dass sie nur per Spedition oder Selbstabholung erhältlich wäre.
Maschinen, PKW, Haufen Pflastersteine oder was auch immer ähnliches z.B.
Da sollte jedem klar sein, dass es nicht mit einem Paket der DHL o.ä. versendbar wäre.