14-08-2019 12:30
Hallo,
der Käufer hat die Ware auch nach ca. 6 Wochen nicht bezahlt. Trotz mehrfacher Zusage hat er die Ware auch nicht gegen Barzahlung abgeholt. Zuletzt hat er dann die sofortige Zahlung versprochen, aber auch nach mehreren Tagen ist noch keine Zahlung eingetroffen.
Was kann ich jetzt tun? Die Ware einfach neu einstellen? Was kann ich den alten Verkauf abschließen? Ich finde für diesen Fall in der "Hilfe" leider nichts.
Vlt. kann mir jemand dazu einen Tipp geben. Vielen Dank schon mal im Voraus.
Gruß
Wolfgang
@alpenklettermaxe schrieb:Hallo,
der Käufer hat die Ware auch nach ca. 6 Wochen nicht bezahlt. Trotz mehrfacher Zusage hat er die Ware auch nicht gegen Barzahlung abgeholt. Zuletzt hat er dann die sofortige Zahlung versprochen, aber auch nach mehreren Tagen ist noch keine Zahlung eingetroffen.
Was kann ich jetzt tun? Die Ware einfach neu einstellen? Was kann ich den alten Verkauf abschließen? Ich finde für diesen Fall in der "Hilfe" leider nichts.
Vlt. kann mir jemand dazu einen Tipp geben. Vielen Dank schon mal im Voraus.
Gruß
Wolfgang
Servus @alpenklettermaxe
Nun hast Du leider schon viel zu viel Zeit verstreichen lassen.
Für einen Nichtzahlerfall dürfte es zu spät sein.
Ich weiß nicht,
ob noch ein Kaufabbruch möglich wäre.
Der erste Fall hätte - so man den Fall als weiterhin nicht gezahlt schließt -
dem Käufer einen Nichtzahlervermerk beschert.
Das ist wichtig,
weil man K mit einer geringen Zahl an solchen Vermerken pauschal ausschließen kann.
Der Fall hätte aber auch den Nachteil gehabt,
dass der Kaufvertrag damit bestehen bliebe.
Der Kaufabbruch wäre dann einfacher gewesen,
wie ich finde.
Beide Lösungen hätten Dir die Verkaufsprovision zurück gebracht.
Die ist nun wohl futsch.
Wenn Du nicht noch weiter mit dem Käufer über Zahlung und Abholung verhandelt hättest,
wäre der jetzt locker in Verzug.
Im Zweifel müsstest Du den erst einmal wirksam in Verzug setzen.
Ankündigen,
dass Du bei Nichterfüllung vom Vertrag zurücktrittst... alles fein mit datierter Frist
und dann wäre das Wiedereinstellen kein Problem.
Wenn es Dir Spaß macht,
kannst Du ihn auch auf Erfüllung (Zahlung und Abnahme) verklagen.
Für die Zukunft:
Schneller handeln und - wenn es auch nur eine kleine Hilfe ist - ein "Zahlungsziel" in das Angebot setzen.