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Käufer hat die Ware ersteigert, ich habe die Ware abgeschickt, Käufer zahlt nicht. Was nun?

Es ist alles gut gelaufen, bis auf die Bezahlung. Ich dachte, daß der Käufer ehrlich ist und habe die Ware gleich nach dem Kauf abgeschickt. Die Ware ist auch bei Käufer angekommen und ich warte auf die Bezahlung. Mehrfach habe ich den Käufer erinnert und zuletzt habe ich ein Fall gemeldet. was kann ich noch unternehmen, vermutlich bleibt nur eine Anzeige bei der Polizei...oder?

Hat jemand vielleicht auch mal solche Erfahrung?

Danke für die Antworten!

sonnemond2015

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@sonnemond2015  schrieb:

Es ist alles gut gelaufen, bis auf die Bezahlung. Ich dachte, daß der Käufer ehrlich ist und habe die Ware gleich nach dem Kauf abgeschickt. Die Ware ist auch bei Käufer angekommen und ich warte auf die Bezahlung. Mehrfach habe ich den Käufer erinnert und zuletzt habe ich ein Fall gemeldet. was kann ich noch unternehmen, vermutlich bleibt nur eine Anzeige bei der Polizei...oder?

Hat jemand vielleicht auch mal solche Erfahrung?

Danke für die Antworten!

sonnemond2015


Servus @sonnemond2015

 

Freilich kannst Du Anzeige erstatten.

Dazu muss der Käufer gar nichts vorgegeben haben.
Aber Du solltest ihm eine datierte Frist zur Zahlung gesetzt haben.

Diese muss er auch wirklich und nachweislich bekommen.

Einwurfeinschreiben kann reichen,

muss aber nicht.

 

Wann war der Kauf?

Um welchen Betrag geht es?

 

Bevor Du über weitere Forderungen nachdenkst,

check den Typen auch mal genau ab... Insolvenzbekanntmachungen usw.

Man kann nackten Leuten schlecht in die Tasche greifen.

 

Ich kündige bei "säumigen" Typen an,

dass ich meine Forderungen dann irgendwann sicher per Gerichtsvollzieher auf SEINE Kosten zustellen lassen muss.

Rechne das alles vor (auch Kosten für Mahnbescheid und Folgekosten) und mache deutlich,

wohin das Geld zu gehen hat.

 

Das klappt meistens,

weil die Zahlen abschreckend sind.

Hat einer aber sowieso schon die Hand gehoben,

ist das fast müßig.

Antworten (3)

Antworten (3)

Ich glaube nicht, dass eine Anzeige bei der Polizei Sinn macht - ich denke, hier ist nichts strafrechtlich relevantes vorgefallen, Du hast ja freiwillig ohne Geldeingang verschickt. Straftrechtlich relevant wäre es, wenn der Käufer dich betrogen hätte - z.B. durch zusenden eines gefälschten Überweisungsbeleges o.ä..

So ist es nur zivilrechtlich interessant, der Käufer hat ja seinen Teil des Kaufvertrages nicht eingehalten - frist setzten, mahnen, inkassoauftrag geben etc. Nun musst Du Dich aber fragen, ob es sich lohnt - nicht, dass Du auch noch auf den entstandenen Kosten sitzten bleibst, wenn beim Käufer nichts zu holen ist. Evtl. lohnt es sich, das ganze erstmal mit einem Anwalt zu besprechen.

Hallo,

 

Fordere ihn unter (klar datierter) Fristsetzung zur Zahlung auf und kündige an, dass du nach fruchtlosem Fristablauf einen gerichtlichen Mahnbescheid einleiten wirst. Und tu das dann auch.

Das alles per Einwurfeinschreiben verschicken.

@sonnemond2015

 

Eine Anzeige bei der Polizei kannst Du nur erstatten, wenn der Käufer behauptet hat, er hätte bezahlt und Dich zum Versand aufgefordert hat.

 

Wenn Du von Dir aus -ohne Aufforderung- einfach den Artikel verschickt hast, dann ist das Dein Privat-Vergnügen. Da bei ebay Vorkasse herrscht, muss der Käufer nicht davon ausgehen, dass du vor Zahlung verschickst. In dem Fall kannst Du die Zahlung nur einklagen - mit dem Risiko, auf den Kosten dafür sitzen zu bleiben, wenn beim Käufer nichts zu holen ist.

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