07-06-2019 23:58
Guten Abend,
folgende Situation: Käufer bestellt Ware und zahlt via Paypal. Ware wird von mir versichert und mit Sendungsnachweis versendet (Hermes, Beleg liegt mir vor). Paket kommt zurück, weil vom Käufer nicht in der Filiale abgeholt. Käufer wird von mir hierüber via Mail informiert und behauptet, keine Benachrichtigung über den Verbleib des Pakets erhalten zu haben. Ich biete Käufer an, gegen erneute Überweisung der Versandkosten das Paket nochmals zu versenden. Käufer ist damit nicht einverstanden und möchte, dass ich versuche, einen erneuten kostenlosen Versand bei Hermes zu erwirken.
Wie ist hier nun die korrekte Vorgehensweise? Hat der Käufer Recht? Kann ich einen kostenlosen neuen Zustellungsversuch erwirken? Und wenn ja, was brauche ich dafür? Was muss ich hierfür in der Hermes-Filiale vorlegen? Habe solch einen Fall zum ersten Mal und möchte die Sache korrekt und reibungslos über die Bühne bringen.
Vielen lieben Dank für Antworten!
Ich deute den Verlauf schon anders.
Auch, dass es sich nicht um eine reine Shop-Zustellung handelt.
Am 16.05. befand sich das Paket um 08:09 Uhr erstmalig in der Zustellung. Warum wurde es dann um 17:04 Uhr an ein "Hermes Verteilzentrum" abgeleitet?
Am 17.05. um 08:25 Uhr dann das zweite Mal in Zustellung, um 15:19 Uhr im Paketshop abgeliefert.
Dazu bedarf es doch nicht der Umleitung über ein Verteilzentrum?
Wäre es gar möglich, dass der Empfänger selbst eine Shopabgabe per Wunschort beauftragt hat?
Was aber dennoch müßig wäre von mir weiter auszubreiten,
da TE scheinbar nicht die Sendungsnummer zu eBay hochgeladen hat.
Da fragt man sich völlig zu Recht, wieso das nicht geschah,
der Empfänger somit bei fehlender Benachrichtigungskarte tatsächlich keine Chance auf Sendungsverfolgung hatte (nicht mal über das eBay-System).
Wie will denn nun wer beweisen, dass der Hermes-Zusteller einen Fehler beging, indem er keine Benachrichtigungskarte hinterlegte? Das kann weder der Käufer noch der Verkäufer.
Rechtlich gesehen vermag ich das jedoch nicht zu beurteilen.
Hat der Verkäufer durch nachweisbaren Versand seinen Pflichten genüge getan,
ob rechtlich gesehen eine Mitteilung über den Versand incl. Sendungs-ID erforderlich ist?
Bei Shop-to-Shop-Versand vermutlich schon, weil sonst der Empfänger definitiv keine Chance zu einer Benachrichtigung erhielte?
Hat der Empfänger selbst diese Variante gewählt?
Sind mir ehrlich gesagt zuviele offenen Fragen ...