03-09-2012 08:09
Hallo, ich habe ein Bücherpaket verkauft und als Versandvarianten das Shop-to-Shop und das normale Paket von Hermes angeboten.
Artikelnummer: 180954168551
In der Artikelbeschreibung selber habe ich noch mal dick und fett auf die Bedeutung des Shop-to-Shop Paketes hingewiesen und gebeten, nur zu bieten wenn man damit einverstanden ist bzw. die etwas höheren Versandkosten zu zahlen, wenn man es an die Wohnungstür geliefert haben will.
Der Käufer hat nur die Versandkosten für das Shop-to-Shop Paket bezahlt.
Nachdem ich es verschickt habe, habe ich ihm eine ellenlange ausführliche Mail geschickt mit allen Details. Wo er das Paket dann abholen muss, wie der Shop heißt, wie die Öffnungszeiten dort sind und und und.
Und als hätte ich es geahnt, bekam ich nun am Freitag eine Mail, wo denn die Bücher bleiben.
Also habe ich ihm eine weitere ellenlange Mail geschrieben mit dem Link der Sendungsverfolgung, noch mal den Öffnungszeiten und dem Hinweis, daß ich EXTRA geschrieben habe, man solle sich doch bitte genau überlegen, welchen Versand man wünscht.
Jetzt habe ich also einen Fall geöffnet und den Verkäufer DEMÜTIGST um einen Rücktritt von der Transaktion gebeten. Ich werde ihm dem kompletten Kaufpreis zurücküberweisen und bleibe dann wohl oder übel auf den Versandkosten sitzen.
Die Käufer haben ja alle möglichen Rechte aber wer schützt MICH als Verkäufer vor einer Frustbewertung durch einen Käufer, der nicht imstande ist, sich die Artikelbeschreibung bis zum Ende durchzulesen?