05-08-2012 15:00
Hallo zusammen, ich bin unsicher, wie ich nach einer Fall-Eröffnung wegen eines nicht bezahlten Artikel vorgehen soll. Zur Erklärung: Der Käufer hat bei mir eine Bluse ersteigert (9,99 Euro, einziger Bieter). Das war am 17. Juli. Sowohl im Angebotstext als auch in der Rechnung bat ich darum, den Artikel innerhalb von fünf Tagen zu bezahlen. Es passierte nichts. Nach etwa 10 Tagen, am 26. Juli habe ich den Käufer freundlich erinnert und gebeten, er möge bis zum 31. Juli zahlen. Nichts passierte. Am 31. Juli habe ich erneut geschrieben und den Käufer gebeten, sich zu melden (bis Mi, 1. August, 15 Uhr). Nichts passierte. Am 1. August habe ich abends einen Fall wegen eines nicht bezahltem Artikel eröffnet. Nichts passierte. Nun meine Frage: Kann ich den Artikel nun selbst schließen? Und: Reicht es, wenn ich dem Käufer eine Mail schicke, in der steht, dass ich meinerseits vom Kaufvertrag zurücktrete oder muss ich da noch einmal eine Frist setzen? Vielen Dank für die Antworten.