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Käuferin gibt an, die Annahme verweigert zu haben, lt Hermes wurde zugestellt

Liebe Ebayer. Es geht hier vermutlich weniger um einen lächerlich preiswerten Artikel sondern vielmehr auch ums Prinzip würde ich mal sagen. Ich habe einen Wein-Dekanter für 3,00 Euro zuzüglich 5,50 Euro Versand verkauft und, wie ich meine, gut eingepackt. Laut Hermes Sendungsverfolgung wurde er am 02.06. um 15.16 Uhr zugestellt. Um 15.38 Uhr hat die Käuferin einen Fall eröffnet, eine offizielle Reklamation. Sie gibt an, die Annahme des Artikels verweigert zu haben, "weil die Kiste wie ein Scherbenhaufen geklappert hätte".

 

Ich gebe es zu, es ist mir schon mal passiert, dass etwas, das ich vielleicht nicht gut genug eingepackt habe, zu Bruch gegangen ist. Schade. Die nette Käuferin hat mir eine PN geschrieben und Bilder geschickt. Und ich habe ihr das Geld sofort über Paypal erstattet.

 

Der jetzige Fall kommt mir aber komisch vor. Hätte sie die Annahme verweigert, dann wäre das doch in der Sendungsverfolgung sichtbar. Und das Paket müsste zu mir zurückkommen. Nun, bis jetzt ist es noch nicht wieder da. Ich habe eine Anfrage bei Hermes veranlasst und warte ab, was sich tut.

 

Was mir auch aufgefallen ist, das muß nichts heissen, kann aber: die Käuferin ist seit 2004 Mitglied bei Ebay und hat nur 52 positive Bewertungen. Wie auch immer.

 

Hat jemand Erfahrung bei solchen Fällen? Hat noch jemand Tipps oder gute Ratschläge? Beim Verkaufen bin ich erst seit 01.03.2018 aktiv und vielleicht noch unerfahren. Herzlichen Dank vorab und viele Grüße. Kerstin.

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Servus @kerstin3865

 

Wir behalten einfach mal im Hinterkopf,

dass Hermes aus vielen "zustellenden" Individuen besteht.

Entsprechend unterschiedlich agieren die Paketboten.

 

So erlebt man auch welche,

die einfach - gegen die AGB von Hermes - die Lieferungen vor die Tür stellen.

Die als Empfangsbestätigung erforderliche Unterschrift müssten sie dann offenbar selbst geben.

So kann es sein,

dass auch in Deinem Fall einfach der Zusteller selbst unterschrieben hat.

Oder der Zusteller hat vielleicht dem Empfänger gegenüber behauptet,

die Nichtannahme erfordere eine Unterschrift.

Man sieht als Kunde doch praktisch nicht,

was man da unterschreibt auf diesen Scannern.

 

Ich erlebe Boten,

die praktisch nicht der deutschen Sprache mächtig sind

und mitunter nicht so recht wissen,

wie sie reagieren sollen,

wenn irgendwas nicht mit Übergabe und Unterschrift abläuft.

Sie wissen unter Umständen auch nicht,

ob man ihnen einen Schaden in die Schuhe schiebt

oder was es für sie bedeutet,

wenn sie tatsächlich einen Schaden verursacht hätten.

 

Darum würde ich zweierlei tun:

1. Bei der Käuferin freundlich nachhaken,

wie der Ablauf war und ob sie etwas unterschreiben musste.

 

2. Die Unterschrift der angeblichen Zustellung von Hermes fordern.

 

Wenn ich mit Beförderern einen Streitfall erörtern muss,

mache ich das zunächst per E-Mail und setze immer auch die Bundesnetzagentur auf die Empfängerliste,

weil dies die zuständige Aufsichtsbehörde ist.

Wollen die Dienstleister dann noch immer nicht so recht,

wird eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingeleitet.

Auch die OS-Streitschlichtung kann man inzwischen in Anspruch nehmen.

 

Es ist wichtig,

dass solche Stellen über die Zahl der Umstimmigkeiten mit Beförderern einen Überblick erhalten.
Das geht aber nur,

wenn man sie mit einbezieht.

 

Dabei ist auch nicht relevant,

ob es um einen Artikel für € 3,00 oder € 300,00 geht,

denn die Mitarbeiter der Beförderer können schließlich nicht wissen,

mit welcher Art Ware sie unter Umständen ruppig umgehen.

 

 

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