13-01-2016 18:06
Für schnellen Versand kann der Käufer einen Artikel als "versandt" kennzeichnen. Ist diese Kennzeichnung rechtlich verbindlich- mal angenommen, der Käufer zahlt trotzdem nicht und der Verkäufer hat dasPaket abgeschickt.
anne
@ann.flade schrieb:Für schnellen Versand kann der Käufer einen Artikel als "versandt" kennzeichnen. Ist diese Kennzeichnung rechtlich verbindlich- mal angenommen, der Käufer zahlt trotzdem nicht und der Verkäufer hat dasPaket abgeschickt.
anne
Nein, natürlich nicht!
Verschickt wird erst dann, wenn das Geld definitiv dem eigenen Konto gutgeschrieben ist.