16-02-2019 20:17
@Anonymous schrieb:
Hallo habe einen Artikel zurück geschickt weil er nicht passt,der Verkäufer hat die Rückerstattung angewiesen bis einschließlich 08.02.19 Nach dem wir am 13.02.19 immer noch nicht den Betrag am Kto. hatten,wollten wir es per mail abklären. Und hatten den Verkäufer angefragt bzw. informiert das kein Betrag eingegangen ist. Dieser hat geantwortet und bat uns um unsere Konotdaten. Das hatten wir noch Nie ,das wir nach unseren Kontodaten gefragt wurden ! Weshalb wir antworteten ( am 13.02.19 ),das wir das nicht wollen und es vorziehen uns den Betrag per Verrechnungsscheck zukommen zu lassen. Bisher keine antwort ! Frage : Verstößt das begehren ( vom Verkäufer unsere Kontodaten zu wollen )--gegen den Ebay-Grundsatz und wie sollten wir uns " richtig " verhalten ? LG
@Anonymous
Der VK wird den Betrag über die Zahlungsmethode erstatten über die gezahlt worden ist - ergo per Überweisung.
Teil` dem VK Deine Bankdaten mit (wobei der VK diese ggf. auch über seine eigenen Kontoauszüge sehen kann.......) damit die Erstattung erfolgen kann.
Mach` so einen "Fall" nicht unnötig kompliziert.......aus welchen Gründen auch immer Du einen V-Scheck haben willst.....