02-05-2015 18:44
Kann mir jemand sagen, ob sich der Unterpunkt 10.2, Buchstabe h die folgenden Unterpunkte auch schon früher so definiert waren und ich nur überlesen habe?
"Wir können Ihr Guthaben solange wie dies vernünftigerweise notwendig ist einbehalten, um uns gegen ein Haftungsrisiko zu schützen. Sie erkennen dies insbesondere in den folgenden, nicht abschließend geregelten, Fällen an:
PayPal redet hier ja von einem Reservekonto, welches unter bestimmten Vorraussetzungen erforderlich ist und dessen Guthaben ausschließlich nach einer durch PayPal bestimmten Frist freigegeben wird.
Genaue Grundlagen, ab wann ein PayPal-Konto denen suspekt erscheint und ein Reservekonto erfordelich macht, konnte ich nicht finden. Alles sehr fiktiv als Einzelfallentscheidung deklariert.
Klar, wenn betrügerische Verkaufsabsichten erkennbar sind, ist dies natürlich ein Vorteil. Aber so deutlich steht es leider nicht geschrieben.