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Neue AGB's bei PayPal

Kann mir jemand sagen, ob sich der Unterpunkt 10.2, Buchstabe h die folgenden Unterpunkte auch schon früher so definiert waren und ich nur überlesen habe?

 

"Wir können Ihr Guthaben solange wie dies vernünftigerweise notwendig ist einbehalten, um uns gegen ein Haftungsrisiko zu schützen. Sie erkennen dies insbesondere in den folgenden, nicht abschließend geregelten, Fällen an:

  1. Das Haftungsrisiko von PayPal bei von Ihnen empfangenen Zahlungen, für die als Zahlungsquelle eine Kreditkarte benutzt wurde, dauert an, bis das Risiko einer Rückbuchung zugunsten des Zahlenden/Käufers (wie in den Kreditkartenregelungen festgelegt) nicht mehr besteht. Dies beruht auf unterschiedlichen Faktoren, einschließlich aber nicht abschließend:
    1. Die Art der Waren oder Dienstleistungen, für die Sie eine Zahlung erhalten haben, oder
    2. Die Zeitspanne, die Sie für die Lieferung der Waren oder die Erbringung der Dienstleistung benötigen, für die Sie die Zahlung erhalten haben (z.B. kann der Verkauf von Veranstaltungskarten Monate vor dem Datum der Veranstaltung zu einem höheren und länger andauerndem Risiko führen als der Verkauf der meisten anderen Waren oder Dienstleistungen). "

PayPal redet hier ja von einem Reservekonto, welches unter bestimmten Vorraussetzungen erforderlich ist und dessen Guthaben ausschließlich nach einer durch PayPal bestimmten Frist freigegeben wird.

Genaue Grundlagen, ab wann ein PayPal-Konto denen suspekt erscheint und ein Reservekonto erfordelich macht, konnte ich nicht finden. Alles sehr fiktiv als Einzelfallentscheidung deklariert.

Klar, wenn betrügerische Verkaufsabsichten erkennbar sind, ist dies natürlich ein Vorteil. Aber so deutlich steht es leider nicht geschrieben.

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