15-08-2019 20:39
Guten Abend,
ich möchte mich gern informieren. Ein Artikel wurde gerade verkauft und sofert bezahlt, anschließend wurde mir eine andere Lieferadresse (B) über private Nachrichten mitgeteilt, als die angegebene Lieferadresse (A), mit der Begründung, dass die Änderung vergessen wurde und ich an die andere Lieferadresse (B) senden soll.
Fragen:
1.) An welche Adresse muss ich liefern, damit ich keine negativen Konsequenzen zu befürchten habe. A oder B ?
2.) Wenn bei 1.) die Antwort A lauten, was muss unternommen werden, damit ich ohne negativen Konsequenzen befürchten zu müssen, an B liefern kann.
Viele Grüße
gyges50
Hallo @gyges50
Wenn dein Käufer mit Paypal bezahlt hat darfst du nur
an die Adresse versenden die du von denen bekommst!
Bei einer Überweisung kann dir das egal sein.
Warum bietest du Paypal an?
Hast du deren AGB auch gelesen und verstanden?
Du gehst hier ein großes Risiko ein!
@hasjana
Nein, nein und nochmals nein!
Woher stammt die Behauptung, die Unterschrift des Empfängers müsse bei innerdeutschem Versand ersichtlich sein?
PayPal-Verkäuferschutz:
"Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.
•Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.) ,
•GLS,
•DPD,
•Hermes,
•UPS,
•FedEx,
•TNT.
•Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält.
Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.
4.2.3. Anforderungen an Zustellnachweis
Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl
•den Status "ausgeliefert" (oder entsprechend) und das Zustelldatum sowie
•die Adresse des Empfängers (mindestens Stadt und Land oder Postleitzahl)
enthalten."
"[...] Für alles Weitere kann man Dir nur Glück wünschen."
Das Glück brauche ich nicht. Alles Weitere später. 🙂 Kann ich sehen, ob rückwirkend ein Kommentar des Beitrags gelöscht wurden ist ? Das wäre ziemlich interessant zu wissen.
LG