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Problem: Geld noch nicht erhalten, Kunde antwortet nicht auf meine Anfragen ,....

m-u-k
Auf Erkundungstour

Hallo Zusammen,

 

habe am 7.04 ein Produkt in Ebay verkauft. Warte seitdem auf die Zahlung. Leider ist diese noch bisher nicht erfolgt. Habe den Kunden mehrmal per EMAIL kontaktiert. Leider habe ich bis jetzt noch keine Antwort erhalten.... . Ebay habe ich auch schon Kontaktiert. Bisher ohne erfolg.

 

Was soll ich tun,... ??

 

Bitte um Hilfe.

 

MFG

MUK

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@m-u-k schrieb:

Hallo Zusammen,

 

habe am 7.04 ein Produkt in Ebay verkauft. Warte seitdem auf die Zahlung. Leider ist diese noch bisher nicht erfolgt. Habe den Kunden mehrmal per EMAIL kontaktiert. Leider habe ich bis jetzt noch keine Antwort erhalten.... . Ebay habe ich auch schon Kontaktiert. Bisher ohne erfolg.

 

Was soll ich tun,... ??

 

Bitte um Hilfe.

 

MFG

MUK


 

Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels

spätestens 32 Tage nach Angebotsende.

Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.

Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine

andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.

 

Schließe den Fall nach 4 Tagen.....Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,

um die Verkaufsprovision  zu erhalten.

Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY

- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -

 

und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!

 

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben

 

Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.

Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.

In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.

Ein einmal geschlossener Fall  kann nicht wieder geöffnet werden.

 

und auf die Sperrliste setzen:    Sperrliste  und  Eingeschränkter Käuferkreis

 

Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag 

je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..

mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,

–             wenn bis zum xx.xx.2017, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.

–             Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.

 

denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf

sondern bringt dir nur deine Provision wieder!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder