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Rückerstattung - Privatverkauf - Schadensersatz

Hallo eBay Mitglieder / Team,

 

ich habe ein Problem mit einem Käufer.

 

Ich selbst bin Privatverkäufer und habe nun ein Gerät für 8.965€ verkauft. Ich habe extra angegeben das der Versand bis zu 7 Werktage nach Zahlungseingang dauern kann, einfach da ich arbeitstechnisch ziemlich eingespannt bin und ich da keinen speziellen Druckaufbau haben wollte seitens des Käufers. Dieser kam dennoch. Wie dem auch sei. Montag wäre nun der 7 Tag und ich hab frei und könnte das Gerät endlich verschicken.

 

Ich habe selbst auch schon einen kleinen Teil des Geldes ausgegeben um ein paar Dinge zu kaufen / zu bezahlen.

 

Heute hat der Käufer nun eine Rückerstattung per Käuferschutz beantragt (ohne PayPal) und das er das Gerät nicht mehr möchte.

Wie gesagt ich bin Privatverkäufer und hab auch den Zusatz mit dem EU Recht bzgl. Widerrufsrecht, Rücknahme und Garantie extra mit in die Artikelbeschreibung gesetzt.

 

Nun ja, jetzt ist es natürlich für mich schwierig dem Käufer sein Geld komplett zurück zu erstatten und wenn müsste ich mir dadurch erstmal was leihen womit ich ja indirekt Schaden erleide in meinen Augen. Ein Bekannter sagte mir nun das ich evtl Schadensersatz oder nur ein Teil Rückerstattung auch machen könnte (zumal wie gesagt kein Widerrufsrecht etc. angeboten wurde).

 

Was soll ich nun am besten machen? Kenn mich mit meinen Rechten in diesem Bezug nicht sonderlich gut aus 😮

 

LG Marcel

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Hallo Marcel,

 

hier kann Dir niemand eine Rechtsberatung geben.

Wenn das Gerät per Überweisung bezahlt worden ist und das Geld auf Deinem Konto ist, ist gut.

Ein Kaufvertrag kann von keiner Seite einseitig ohne Nachfrist und in-Verzug-Setzung gekündigt werden.

 

Wenn Deine Angaben korrekt sind, kannst Du dies dem Käufer schreiben und ihm ankündigen, dass Du wie in

der ebay-Auktion mit dem Käufer vereinbart, innerhalb der von Dir angegebenen Frist versendest und den Kaufvertrag

einhälst.

 

Unabhängig davon: was machst Du, wenn das Gerät einen Mangel hätte und der Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung?

Du kannst nie Geld ausgeben, von dem Du nicht weißt, ob Du es  im schlimmsten Fall komplett zurückzahlen mußt

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