02-07-2013 06:39
Guten Morgen werte Community,
Folgende Frage beschäftigt mich.
Ich habe ein Fahrrad verkauft. Das Fahrrad sollte mit einem Transportunternehmen versendet werden.
Der Käufer hat das Fahrrad ersteigert incl. Versandkosten. Nach der Ersteigerung habe ich das Transportunternehmen angeschrieben und einen Transportauftrag ausgelöst. Den entsprechenden Versandkostenbetrag habe ich auch gleich überwiesen. Nun hat das Tranportunternehmen ein Subunternehmen, davon gehe ich aus, beordert um das Fahrrad abzuholen. Ich habe sodann nachweislich mehrmals mit dem Unternehmen telefoniert, wann sie das Bike abzuholen gedenken.
Der Käufer ist stinke sauer, weil er das Bike noch nicht hat. Der Verkauf war am 23.06., gestern 1.7. wurde das Bike nun endlich abgeholt und ist im Versand.
Der Käufer will nun vom Verkauf zurücktreten, kann ich auch nachvollziehen, aber ich habe nun weiß Gott alsses mögliche Unternommen, das die Ware (Bike) versendet wird.
Die eigendliche Frage: In meinem Angebot habe ich expliziert geschrieben, das dies ein Privatverkauf sei und ich jedgliche Sachmängelhaftung, und Rücknahme ausschließe. Muss ich jetzt das Bike wieder zurücknehmen und muss ich auf meine Kosten die Versandkosten übernehmen?
Für eure Antworten bedenke ich mich jetzt schon im Vorraus.
ungefragt noch ein kleiner tip:
bei deiner "weltmeister"uhr bietest du pp in verbindung mit dhl-päckchen an. päckchen ist nicht pp-konform, da nicht sendungsverfolgt! da kann "böses" passieren.......
nebenbei wäre es bei dem preis durchaus sinnvoll, irgendwie zu zeigen, daß sie authentisch die uhr von röhrl ist: ist sie vllt signiert? gibt es ein foto, auf dem röhrl genau diese uhr trägt?