09-08-2019 16:13
Hallo,
erstmal die Kurzfassung: Ich habe einen Artikel ersteigert und will diesen nun zurückschicken, aber der Verkäufer stellt kein Rücksendeetikett zur Verfügung.
Ich habe eine Xbox 360 erworben, in dessen Artikelbeschreibung explizit "mit Kinect" stand. Die Bezahlung erfolgte per Überweisung, also ist das Ganze nicht über eBay oder Paypal abgesichert. Der Versand dauerte relativ lange (fast zwei Wochen nach Bezahlung erhielt ich das Paket erst) und der Verkäufer war auch nicht der schnellste im Antworten (3-5 Tage immer). Im Paket war kein Kinect enthalten, sondern nur die Xbox, also habe ich eine Rückgabe gestartet. Diese hat der Verkäufer auch akzeptiert und hat auch eingeräumt, dass er die Artikelbeschreibung einfach von einem anderen kopiert hat, ohne zu wissen was Kinect überhaupt ist...
Ich hatte ~36€ für den Artikel bezahlt (30,50€ + 5,99€ Porto) und der Verkäufer hat mir 40€ zurücküberwiesen. Die von eBay gesetze Frist, mir ein Rücksendeetikett bereit zu stellen, ist mittlerweile verstrichen. Ich habe dem Verkäufer dann mitgeteilt, dass ich es nicht einsehe ins Minus zu gehen indem ich das Porto jetzt selbst übernehme (auch wenn es nur 2€ Minus wären), nur weil er eine falsche Artikelbeschreibung verwendet hat... Auf diese Nachricht hat der Verkäufer geantwortet:
"Wissen Sie was, verkaufen Sie weiter bei ebay und kaufen sich eine warme Malzeit, wenn Sie keine 2 Euro drauflegen können..,"
Auf diese Nachricht habe ich natürlich direkt geantwortet und gefragt, was genau er damit meint, aber hier habe ich noch keine Antwort erhalten... (und ich bezweifle auch irgendwie dass da noch was kommt)
Was mache ich jetzt am besten? Ich will nicht Minus machen auf Grund von seinem Fehler (da geht es mir hauptsächlich ums Prinzip, nicht um die 2€). Den Artikel jetzt aber einfach zu behalten, kommt mir auch komisch vor, da ich den Kaufpreis ja schon zurückbekommen habe.
hallo ...
Ich bin da voll beim Verkäufer .
Aber es geht ja nicht um Geld sondern um's typisch deutsche " Prinzip "
Da ist ein schlechtes Gewissen fehl am Platze .
Der VK hat dir das Ding aus quasi humanitären Gründen geschenkt .
Was willst du mehr .
Vielleicht tröstet es Dich ja, wenn Du bei dem Ganzen mal bedenkst, dass der Verkäufer auch jetzt schon durch seinen Fehler 9,45 € Miese gemacht hat? Der hat schließlich 5,99 € fürs Porto bezahlt (was Du zurückbekommen hast) und auf den Gesamtbetrag Deiner Zahlung noch 3,46 € draufgelegt.
Wenn er Dir jetzt noch ein Rücksendeetikett spendiert, zahlt er nochmal 5,99 (DHL) oder eben die 4,95 € für Hermes - zusätzlich zu den 9,45 €, die er schon verloren hat. Das macht dann 15,44 € Verlust für den Verkäufer. Da kann ich durchaus verstehen, dass der jetzt lieber auf den Artikel verzichtet und auf die Rücksendung lieber verzichtet, als noch mehr draufzuzahlen.
Wenn Du das nicht mit Deinem Gewissen oder Deinem Gerechtigkeitssinn vereinbaren kannst, dann zahle halt die 1,44 € aus eigener Tasche und sende zurück. Dann kannst du Deinem Gewissen sagen, dass Du für 1,44 € wenigstens eine gute Tat vollbracht hast, auch wenn Dein Gerechtigkeitssinn "unfair" schreit.
Dass der Verkäufer nicht vorsätzlich gehandelt hat und es sich somit nicht um einen Betrug, sondern um ein Versehen handelt, das dürfte wohl inzwischen bei Dir angekommen sein. Da kann man durchaus mal menschlich reagieren, den Fehler verzeihen, sowie die Ehrlichkeit und den guten Willen des Verkäufers dadurch honorieren, dass man nicht drauf besteht, dass er noch mehr draufzahlt, als er es ohnehin schon gemacht hat.
Ja, ich würde einfach so Geld ausgeben, auch wenn jemand anderes den Fehler gemacht hat. Hab ich auch schon. Ging um eine Kindermütze. Falsche Größe geliefert (zu klein, konnte also nix damit anfangen). Verkäufer war nett, hat sofort der Rücksendung zugestimmt, Geld für eine unversicherte Rücksendung überwiesen und die richtige Größe losgeschickt.
Begründung für den unversicherten Rückversand war, dass versichert ihm zu teuer wäre - er muss ja auch noch für den Neuversand der richtigen Größe aufkommen. Ich hab den Rest selbst draufgelegt und versichert zurückgeschickt - weil ich selbst sicher sein wollte, dass die Mütze auch beim Verkäufer wieder ankommt.
Auch hier eindeutig Fehler des Verkäufers - schließlich kann ich ja nix dafür, dass er die falsche Größe schickt. Trotzdem hab ich Geld aus eigener Tasche bezahlt, damit die Mütze sicher beim Verkäufer wieder ankommt.
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das so einige andere hier auch schon gemacht haben - erst Recht, wenn es sich um weniger als 2,- € handelt.
Weshalb sich Dein Verkäufer nicht mehr meldet, ist doch auch völlig klar. Der hat einfach keinen Bock mehr. Du hast Dein Geld, er hat Dir die Konsole geschenkt - was willst du denn noch? Für den Verkäufer ist der Keks gegessen. Der will jetzt einfach nen Haken unter die Sache machen und seine Ruhe haben.
Für Dich gibt's damit nur noch zwei Optionen:
1. Du machst auch nen Haken drunter und fertig.
2. Du zahlst die 1,44 € und schickst zurück.
Wobei mir da auch noch eine dritte Variante einfiele:
Du verkaufst die Konsole selbst wieder und zahlst dem Verkäufer die 40,- € zurück (bzw. den Betrag, den Du bekommst). Ist der Erlös höher als 40,- €, behältst Du den Rest und hast sogar noch Gewinn gemacht.
Hallo @de_bun4
Die Beschreibung deiner gekauften Xbox 360 mit Kinect ist korrekt.
Sie ist Kinect fähig aber kein Sensor dabei.
Und nur wo bei steht " Xbox 360 mit Kinect Sensor".
Da ist dann auch der Sensor mit bei.
Alle Verkäufer schreiben das so hin.
Ich muss nicht schreiben """""Xbox 360 mit Kinect aber ohne Sensor"""""
Das macht kein Verkäufer so.
Du hattest gar kein recht auf Rückgabe und nun schick zurück es war ganz klar dein Fehler.
Ich habe einfach mal nach "xbox 360" gesucht und die ersten 10 Angebote angeklickt.
Davon stand bei genau einem "kinect ready" und bei einem "mit Kinect". Beim ersten wird die Kinect außer im Titel nicht weiter erwähnt und ist somit auch nicht enthalten, klar. Beim zweiten steht noch explizit in der Beschreibung, dass neben der Xbox auch der Kinect-Sensor enthalten ist.
Bei allen anderen wird Kinect überhaupt nicht erwähnt, weder als "ready" oder als "fähig" oder sonst irgenwie.
In dem Artikel, den ich erworben hatte, stand an drei Stellen "mit Kinect". Somit für mich eigentlich recht eindeutig und auch mit dem Vergleich der 10 Stichproben stimmig... "Mit Kinect" heißt eben mit Kinect. Xbox ohne Kinect ist nicht "mit Kinect"...
Aber wie dem auch sei, ich werde dem Rat von fori.0815 folgen, da hat sich hier fragen doch für mich gelohnt 😄
@de_bun4 schrieb:Hallo,
erstmal die Kurzfassung: Ich habe einen Artikel ersteigert und will diesen nun zurückschicken, aber der Verkäufer stellt kein Rücksendeetikett zur Verfügung.
Ich habe eine Xbox 360 erworben, in dessen Artikelbeschreibung explizit "mit Kinect" stand. Die Bezahlung erfolgte per Überweisung, also ist das Ganze nicht über eBay oder Paypal abgesichert. Der Versand dauerte relativ lange (fast zwei Wochen nach Bezahlung erhielt ich das Paket erst) und der Verkäufer war auch nicht der schnellste im Antworten (3-5 Tage immer). Im Paket war kein Kinect enthalten, sondern nur die Xbox, also habe ich eine Rückgabe gestartet. Diese hat der Verkäufer auch akzeptiert und hat auch eingeräumt, dass er die Artikelbeschreibung einfach von einem anderen kopiert hat, ohne zu wissen was Kinect überhaupt ist...
Ich hatte ~36€ für den Artikel bezahlt (30,50€ + 5,99€ Porto) und der Verkäufer hat mir 40€ zurücküberwiesen. Die von eBay gesetze Frist, mir ein Rücksendeetikett bereit zu stellen, ist mittlerweile verstrichen. Ich habe dem Verkäufer dann mitgeteilt, dass ich es nicht einsehe ins Minus zu gehen indem ich das Porto jetzt selbst übernehme (auch wenn es nur 2€ Minus wären), nur weil er eine falsche Artikelbeschreibung verwendet hat... Auf diese Nachricht hat der Verkäufer geantwortet:
"Wissen Sie was, verkaufen Sie weiter bei ebay und kaufen sich eine warme Malzeit, wenn Sie keine 2 Euro drauflegen können..,"
Auf diese Nachricht habe ich natürlich direkt geantwortet und gefragt, was genau er damit meint, aber hier habe ich noch keine Antwort erhalten... (und ich bezweifle auch irgendwie dass da noch was kommt)
Was mache ich jetzt am besten? Ich will nicht Minus machen auf Grund von seinem Fehler (da geht es mir hauptsächlich ums Prinzip, nicht um die 2€). Den Artikel jetzt aber einfach zu behalten, kommt mir auch komisch vor, da ich den Kaufpreis ja schon zurückbekommen habe.
Servus @de_bun4
Mein lieber Scholli -
ich als VK würde ganz fix steil Schlitten mit Dir fahren.
Auf wie vielen falschen Dampfer ein einzelner K sein kann...
erstaunlich.
Ich gehe davon aus,
es handelt sich um diese Auktion:
1. Es gibt die xbox 360 mit Sensor für Kinect und ohne.
Wenn ich mir das gesamte Angebote inkl. Fotos so ansehe,
könnte er genau DAS gemeint haben.
Siehe auch Kasten mit Artikelmerkmalen "Besonderheiten: Kinect-fähig".
DAS mag er auch so kopiert haben.
Wurde Kinect abgebildet oder NT?
2. Wenn Du einen Artikel bekommst,
der Deiner Ansicht nach einen Sachmangel aufweist,
hast Du NUR ein Recht auf Nacherfüllung.
Nicht auf Rückabwicklung.
Jedenfalls nicht sofort.
Da muss man erst einmal Nacherfüllung fordern etc.
3. Vielleicht räumst Du auch mal für Dich gemachte Fehler ein.
Der VK hat wahrscheinlich gehofft,
er kann einer roten BW entgehen.
4. Wegen Betrugs anzeigen?
Aber sonst ist alles fein?
Können wir das nicht noch höher aufhängen?
Manchmal frage ich mich,
was den Leuten hier so in den Kopf kommt.
Viele können nicht lesen,
viele können nicht einmal Bilder gucken usw.
gutn Abend @de_bun4
schau mal..unter "Artikelmerkmale", da steht "kinektfähig"
ok...eine Artikelbeschreibung sollte so gestaltet sein, das es nicht zu Mißverständnissen kommen kann...aber hättest du alles gelesen, hättest du ja vor dem Kauf nochmal nachfragen können...insofern empfinde ich die 2 Euro Lehrgeld jetzt auch nicht als Drama , auch wenn es dir ja angeblich nicht wirklich darum geht.
..und das Wort Betrug ist hier auch nicht angebracht...wie oft kommt es vor, daß Artikel falsch oder unzureichend beschrieben werden...kommt vor aus Unwissenheit, Nachlässigkeit usw.
Betrug wäre es in meinen Augen wenn jemand vorsätzlich handelt...also zum Beispiel eine Goldmünze mit Eisenkern als massive Goldmünze verkauft, oder irgendwas in der Art...
"Hat mich echt fast das Abendessen für die Familie gekostet..."
also ich muss ja schon sagen...in einem solchen Fall gönnt man doch der Familie trotzdem das Abendessen und geht stattdessen selber hungrig ins Bett![]()
Bitte sag mir noch was mein Fehler war. Dass ich dem Namen und der Beschreibung des Artikels geblaubt habe, oder was?
Ich will den Artikel, wie gesagt, nicht behalten (da es sich eben nicht um das handelt, was beschreiben war). Ich will aber auch nicht drauf zahlen für einen Fehler vom VK.
Ich weiß nicht was genau ich jetzt tun soll, da der VK eben nicht antwortet und habe deswegen hier gefragt.
Artikel einfach behalten = **bleep**e und will ich nicht.
Drauf zahlen auf Grund von seinem Fehler = **bleep**e und will ich nicht.
ok...noch einmal...aber dann ist wirklich Schluß!
Hättest du die GESAMTE Artikelbeschreibung gründlich gelesen und die Fotos genau angeschaut, hätte dir der Widerspruch auffallen müssen...da hast DU auch einen Fehler gemacht!
Mir persönlich ist gerade folgendes passiert:
Ich habe eine mehrstufige Haushaltstrittleiter gekauft, die auch gestern brav geliefert wurde...aber oh Wunder, nicht nur eine, sondern gleich zwei!! identische, obwohl ich auch nur eine bezahlt habe...
wohl oder übel musste ich jemanden bitten, beide Leitern zu meiner Wohnung hochzuschleppen, da ich selber wegen einer OP gerade etwas gehandicapt bin, anschließend habe ich den Verkäufer angeschrieben und das Problem geschildert..Verkäufer hat sich am nächsten Tag vielmals entschuldigt und wird das 2. Teil jetzt von GLS bei mir abholen lassen....das heißt, ich darf dann zuhause auf GLS warten, weil mit denen kann man ja nur ein Zeit-FENSTER ausmachen..keine genaue Uhrzeit...soll ich bei dem VK jetzt einen Ersatz für meinen Zeitaufwand oder eventuell entgangene Freizeitfreuden geltend machen...schließlich hat der Verkäufer ja seinen Fehler zugegeben und ich persönlich bin wirklich unschuldig ...nein, ich akzeptiere jetzt einfach, daß Fehler vorkommen können...es gibt in der Tat anderes, worüber es sich aufzuregen lohnt!
Gib mir deine Kontonummer und ich überweise dir die dir fehlenden 1,44 Euro .
Du wirst nicht das zu lesen bekommen was dir so genehm ist .
Aber vielleicht liegt es aber auch nur an denen die hier schreiben .
Niemand versteht dich eben .
@excludio
Ich habe Betrug auch überhaupt nur erwähnt, weil hier eine Antwort war, dass der VK garnicht erst die Rückgabe hätte aktzeptieren müssen... Sonst hätte ich das auch nicht angesprochen. Ich wollte dem VK nie Betrug vorwerfen, habe nur gesagt dass das eventuelle eine Möglichkeit wäre, hätte der VK die Rückgabe nicht angenommen, der ich sowieso nicht nachgehen wollte... erstrecht weil der VK ja die Rückgabe akzeptiert hat.
Ich denke auch, dass der VK garnicht weiß, was er da verkauft. Laut eigenen Aussage:
"[...] Wusste nicht was Kinect ist, weil ich es aus einer Beschreibung blind übernommen hatte [...]"
Da der VK eingeräumt hat, dass seine Beschreibung falsch war, und die Rückgabe akzeptiert hat und somit ja wohl auch für die Rückgabekosten verantwortlich ist, fände ich es halt seltsam, müsste ich jetzt draufzahlen. Ich habe, meiner Meinung nacht nichts falsch gemacht, außer dem Namen, der Beschreibung und den Produktmerkmalen des Artikels zu glauben, was ja wohl kein Fehler ist, und finde nicht, dass ich deswegen einfach so draufzahlen sollte, ohne etwas zu erhalten...
Aber, um es nochmal zu erwähnen: ich will den Artikel nicht behalten, ich will das Geld nicht behalten, aber ich will auch nicht draufzahlen, damit der Artikel zurückgeschickt wird... Ich will eigentlich am Ende nur plus-gleich Null ausgehen, da der Fehler beim VK liegt...
@de_bun4 schrieb:Hallo,
erstmal die Kurzfassung: Ich habe einen Artikel ersteigert und will diesen nun zurückschicken, aber der Verkäufer stellt kein Rücksendeetikett zur Verfügung.
Ich habe eine Xbox 360 erworben, in dessen Artikelbeschreibung explizit "mit Kinect" stand. Die Bezahlung erfolgte per Überweisung, also ist das Ganze nicht über eBay oder Paypal abgesichert. Der Versand dauerte relativ lange (fast zwei Wochen nach Bezahlung erhielt ich das Paket erst) und der Verkäufer war auch nicht der schnellste im Antworten (3-5 Tage immer). Im Paket war kein Kinect enthalten, sondern nur die Xbox, also habe ich eine Rückgabe gestartet. Diese hat der Verkäufer auch akzeptiert und hat auch eingeräumt, dass er die Artikelbeschreibung einfach von einem anderen kopiert hat, ohne zu wissen was Kinect überhaupt ist...
Ich hatte ~36€ für den Artikel bezahlt (30,50€ + 5,99€ Porto) und der Verkäufer hat mir 40€ zurücküberwiesen. Die von eBay gesetze Frist, mir ein Rücksendeetikett bereit zu stellen, ist mittlerweile verstrichen. Ich habe dem Verkäufer dann mitgeteilt, dass ich es nicht einsehe ins Minus zu gehen indem ich das Porto jetzt selbst übernehme (auch wenn es nur 2€ Minus wären), nur weil er eine falsche Artikelbeschreibung verwendet hat... Auf diese Nachricht hat der Verkäufer geantwortet:
"Wissen Sie was, verkaufen Sie weiter bei ebay und kaufen sich eine warme Malzeit, wenn Sie keine 2 Euro drauflegen können..,"
Auf diese Nachricht habe ich natürlich direkt geantwortet und gefragt, was genau er damit meint, aber hier habe ich noch keine Antwort erhalten... (und ich bezweifle auch irgendwie dass da noch was kommt)
Was mache ich jetzt am besten? Ich will nicht Minus machen auf Grund von seinem Fehler (da geht es mir hauptsächlich ums Prinzip, nicht um die 2€). Den Artikel jetzt aber einfach zu behalten, kommt mir auch komisch vor, da ich den Kaufpreis ja schon zurückbekommen habe.
Jetzt mal ganz im Ernst ,er hätte auch gar nicht zurücksenden brauchen bei Überweisung ,das war sein guter Wille und du
machst hier ein Fass auf für 2 Euro,nur lachhaft ,
sende Ihm das Teil wieder zurück und gut ist es ,