20-03-2019 15:17
Guten Mittag,
ich habe ein kleines Problemchen, undzwar habe ich einen Artikel zurückgeschickt und habe keinerlei Erfahrungen bis jetzt damit machen müssen. Nur lese ich im Internet, dass wenn der Artikel abhanden kommt (und das soll bei unversicherten Paketen ja oft der Fall sein, woran das nur liegt...), die Rückerstattung futsch ist?
Ich habe die Quittung vom Päkchen und die ältere Dame an der Paketstation hat mich nicht darüber aufgeklärt, dass bei einer Rücksendung ein versichertes Paket sozusagen ein Muss ist.
Der Verkäufer hat über 40000 Bewertungen und 99%+ sind positiv. Muss ich befürchten, dass ich abgezogen werde?
Bei dem Warenwert handelt es sich um 45€ und diese einfach so zu verlieren (Bezahlung per Paypal), versalzt mir die Suppe doch zu sehr...
Na ja, wenigstens etwas dazugelernt.
Hallo,
es ist nicht die Aufgabe der Schalterangestellten, dir Rechtsauskünfte zu geben. Eine soldhe wolltest Du nämlich von ihr haben.
Sie kann dir sicher Auskünfte über mögliche Versanarten und ortokosten geben, vermutlich auch über die Verpackung, aber nicht wie du in Rechtsgeschäften Probleme und Verluste vermeidest. Das aber bei nicht nachweisbarem Rückversand Probleme entstehen können liegt ja eigentlich auf der Hand und das nicht jede Sendund einen Sendungsnachweis hat sollte eigentlich bekannt sein.
Blöd ist, dass manchmal bei geringem Warenwert eine Sendungsverfolgung unwirtschaftlich ist und bei Erstattungsanspruch an den VK dieser oft genug nicht bezahlt und man dann auf den hohen Sendungskosten sitzenbleibt.
Hallo,
wenn Du von Deinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht hast und der VK Dir keine Mitteilung über die Art der Rücksendung
hat zukommen lassen, haftet der VK für den Verlust.
Wichtig...bei unversichertem Versand...immer mit einem Zeugen einpacken und verschicken.
Erstmal ist noch nix verloren.
Dein Verkäufer, wenn es der Sparkönig ist, hat eigentlich ein recht gutes Bewertungsprofil.
Auf den ersten Blick habe ich unter den ungrünen Bewertungen nix gefunden, was auf Probleme mit Retouren schließen lässt.
Das ist das Schlechte an den ellenlangen AGB und Angaben zum Widerrufsrecht, die ja eigentlich zum Schutze des Verbrauchers eingeführt wurden:
Man kann es schlicht übersehen !
Exemplarisches Zitat eines Deiner Verkäufer (so auch bei so gut wie allen anderen zu finden):
"Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist."
Bedeutet im Umkehrschluss, dass wenn der Verkäufer (angeblich oder tatsächlich) keine Ware zurückerhält, ohne Sendungsverfolgung auch kein Nachweis für den Rückversand vorliegt.
Wenn man sich alles hierzu durchliest, und zwar tatsächlich Verkäufer für Verkäufer, weil diese oftmals keine genormten Vorgaben verwenden, ist man wegen der umständlichen Ausdrucksweise hinterher auch nur bedingt schlauer.
Werden diese Angaben in der App eigentlich kundenfreundlich dargestellt?
Ich nutze die App nicht und kann deshalb nix dazu sagen.
Die Dame auf der Post ist raus aus der Nummer. Die nimmt Deine Sendung entgegen zu den Bedingungen, die Du als Auftraggeber der Sendung vorgibst.
Retouren müssen nicht zwangsläufig verfolgbar sein, wenngleich dies aus praktischen Erwägungen heraus sinnvoll wäre.
Wie Du ja leider aktuell erfahren darfst.
@mulchrisbehre schrieb:Guten Mittag,
ich habe ein kleines Problemchen, undzwar habe ich einen Artikel zurückgeschickt und habe keinerlei Erfahrungen bis jetzt damit machen müssen. Nur lese ich im Internet, dass wenn der Artikel abhanden kommt (und das soll bei unversicherten Paketen ja oft der Fall sein, woran das nur liegt...), die Rückerstattung futsch ist?
Ich habe die Quittung vom Päkchen und die ältere Dame an der Paketstation hat mich nicht darüber aufgeklärt, dass bei einer Rücksendung ein versichertes Paket sozusagen ein Muss ist.
Der Verkäufer hat über 40000 Bewertungen und 99%+ sind positiv. Muss ich befürchten, dass ich abgezogen werde?
Bei dem Warenwert handelt es sich um 45€ und diese einfach so zu verlieren (Bezahlung per Paypal), versalzt mir die Suppe doch zu sehr...
Na ja, wenigstens etwas dazugelernt.
die Quittung nützt nichts, wenn du keine Sendungsnummer hast, auch nicht bei PP-Zahlung -
da du den Rückversand nicht nachweisen kannst.
Na,ja, warum hätte dich die Dame aufklären sollen ..
Bei einem Warenwert von 45€ sollte man schon versichert, also mit Sendungsnummer, zurück schicken.
Ob das Päckchen jetzt ankommt oder nicht, das weiß nur der Verkäufer.
Warte mal ab, wenn es ankommt und der Verkäufer es bestätigt - gut.
Wenn es nicht ankommt, hast du wirklich " etwas dazugelernt".