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Rücktritt vom zweiten Versand

sl1nk
Auf Erkundungstour

Hallo zusammen,

 

ich hatte über ebay einen Aritkel verkauf, welcher vom Käufer bezahlt wurde. Ich hatte ihn dann an die in Ebay angegeben Adresse geschickt und dann kam er zu mir zurück.

 

Somit wurde eine falsche Adresse vom Käufer angegeben.

 

Jetzt teilte ich ihm mit, dass wenn er den Versand erneut bezhalt, dass ich es ihm erneut zuschicke.

 

 

Er will nun von mir den Kaufpreis für das Produkt zurück, also vom Kauf zurücktreten.

 

Ist dies möglich? oder kann ich den Artikel behalten, wenn er für den zweiten versand nicht aufkommt?

 

Freundliche Grüße

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@sl1nk  schrieb:

Hallo zusammen,

 

ich hatte über ebay einen Aritkel verkauf, welcher vom Käufer bezahlt wurde. Ich hatte ihn dann an die in Ebay angegeben Adresse geschickt und dann kam er zu mir zurück.

 

Somit wurde eine falsche Adresse vom Käufer angegeben.

 

Jetzt teilte ich ihm mit, dass wenn er den Versand erneut bezhalt, dass ich es ihm erneut zuschicke.

 

 

Er will nun von mir den Kaufpreis für das Produkt zurück, also vom Kauf zurücktreten.

 

Ist dies möglich? oder kann ich den Artikel behalten, wenn er für den zweiten versand nicht aufkommt?

 

Freundliche Grüße


@sl1nk 

 

wie hat der Käufer bezahlt (Überweisung/Paypal)?

 

Welche Anschrift hast Du für den Versand verwendet?

 

Zahlung via Paypal: an die bei PP hinterlegte Lieferanschrift versenden!

Zahlung via Überweisung: die Lieferanschrift steht unter "Einzelheiten zum Verkauf".

 

Wenn Du die (jeweils) "richtige" Anschrift genommen hast: den Zahlungsbetrag abzgl. der verbrauchten Versandkosten erstatten.....

 

Dann mal schleunigst eine Accountumstellung inkl. aller Pflichtangaben durchführen:

 

was Du hier abziehst hat mit einem Privatverkauf nichts zu tun!

 

Bildermopsen ist auch nicht ohne

-

wenn Dich der/die "Richtige" erwischt wirst Du in den näxten Tagen unnett-teure Post erhalten:

 

Abmahnungen haben eine kurze Laufzeit......

 

das hier ist nicht Dein Ernst, oder?

 

"Ist dies möglich? oder kann ich den Artikel behalten, wenn er für den zweiten versand nicht aufkommt?"

 

Wenn Du Dich der Unterschlagung strafbar machen willst: selbstredend......

Hallo @sl1nk 

 

Der würde von mir gar nichts bekommen da er schon Rot Bewertet hat.

 

 

Hallo @sl1nk 

 

Du bist natürlich zur Vertragserfüllung verpflichtet und musst ihm den Artikel übereignen. Egal, wieviele Versendungen dafür benötigt werden.

Also nichts mit Geld bezahlten / Artikel behalten.

 

 Wenn der Käufer keinen 2. Versand möchte und du nicht auf seine Pflicht zur Zahlung der 2. Versandkosten (wenn er tatsächlich an der Adresse nicht wohnt - oftmals wohnen Käufer dort, die Postboten stellen sich nur etwas dumm an) bestehst, dann kannst du einen Kaufabbruch mit gleichzeitiger Rückzahlung der Kaufsumme (ohne Versandkosten) vornehmen.

 

Der Kaufabbruch muss über Ebay laufen, sonst bekommst du die Verkaufsprovision nicht gutgeschrieben.

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