Hallo Community,
ich habe eine ganz einfache Frage:
Ich habe einen Artikel ersteigert, der bei eBay nur zur Abholung angeboten war.
Für meinen gekauften Artikel wurde mir vom Verkäufer vor der Auktion jedoch schriftlich über eBay-Mail zugesagt, dass er bei Zuschlag auch (auf meine Kosten) an mich versendet werden kann, wenn der VK-Preis mind. 20,-€ ergibt.
Ich habe den Artikel dann für weit unter 20,- ersteigert, dem VK jedoch zugesagt, dass ich ihm 20,-€ plus die DHL-Versandkosten bezahle.
Er müsste ja nur die Rechnungsinformation entsprechend ändern.
Der VK weigert sich nun, den Artikel zu versenden, da es angeblich doch ein zu hoher Aufwand sei.
Er bietet mir statt dessen den Kaufabbruch an.
Ich wohne 500km entfernt.
Es handelt sich um einen sehr leichten großen Artikel,
der einen Karton 60x60x100 erfordert.
Ich habe noch nicht bezahlt, da ich noch überlege, wie ich reagieren soll.
Selbstverständlich habe ich bereits mehrfach sehr manierlich über eBay Mail um Klärung und Lösungsvorschlag gebeten.
Auch die Vorbereitung und Zusendung eines von mir vorab bezahlten kompletten DHL-Versandaufklebers habe ich angeboten, um den Aufwand für den VK möglichst klein zu halten. (Kann ich ja bei der Bezahlung des Artikels vom Gesamtkaufpreis wieder abziehen.)
Es kommt jedoch keine Reaktion.
Außer der Hinweis auf die Möglichkeit zum Kaufabbruch.
In der Tat gehts hier nicht um die paar Euro, sondern um die Frage der sauberen Abwicklung und wie man genau mit einem solchen Fall umzugehen hat.
Ich bin sehr gespannt auf eure erfahrenen und sehr geschätzten Ratschläge! 🙂
Vielen Dank im Voraus!
Mit den besten Grüßen,
Roland-Von-Bremen