11-08-2013 11:40
ich habe einen Artikel zu klein bestellt und den Verkäufer bereits über e-bay informiert.Der bot mir den Artikel in der passenden Größe an und ich willigte ein.
meine Frage lautet nun: reicht diese Einwilligung ,oder muß ich dasüber das e-bay Portal" jetzt kaufen" nochmal bestätigen um den Artikel versichert zu erhalten ,die mir von Ihnen gewährleistet wird
Bezahlt ist der falsch bestellte Artikel bereits ,also durch das Betätigen des" jetzt kaufen" Buttons würde der Betrag ja nochmal fällig.
mir geht es darum,den Artikel auch zubekommen,ich möchte dem Verkäufer ja nichts unterstellen,aber letztendlich entscheidet doch die Rechtslage oder nicht?
VIELEN DANK FÜR DIE BEANTWORTUNG.
Mit freundlichen grüßen
Claudia Schmidt