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Verkäufer hat per Warensendung statt Päckchen verschickt - nicht angekommen - wer trägt das Risiko?

Der private Verkäufer hat per Warensendung statt Päckchen verschickt und das Iphone für 100 Euro ist nicht angekommen. - wer trägt das Risiko? Portoquittung liegt vor, aber das beweist wohl nichts.

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@sokrates71schrieb:

Der private Verkäufer hat per Warensendung statt Päckchen verschickt und das Iphone für 100 Euro ist nicht angekommen. - wer trägt das Risiko? Portoquittung liegt vor, aber das beweist wohl nichts.


Servus @sokrates71

 

Du kannst Dich meines Erachtens auf den § 447 Abs. 2 beziehen.

Freilich gibt man keine direkte Anweisung ("Los, schick als Päckchen"),

aber durch die im Angebote gemachte Angabe

und die Zahlung des dafür angegebenen Portobetrags kann man hier

von einer formlosen Vereinbarung - so meine ich - durchaus ausgehen.

Es geht hier - rechtlich betrachtet - schon um die vereinbarte Versandart (Warensendung, Brief, Päckchen, Paket usw.)

und nicht um die Unterscheidung in unversicherte/versicherte Versandart.

 

Nun bliebe die Frage - im Streitfall - nach dem Nichtverlust bei Päckchenversand.

Das kann man auch nicht eben garantieren,

aber dass eine offene Warensendung mit ihrem untergeordneten Status

schon eine ganz andere Hausnummer ist als ein verschlossenens Päckchen,

ist wohl deutlich.

Hier solltest Du eigentlich zu Schadensersatz kommen.

 

Eine Quittung über die Marken reicht im Streitfall NICHT als Beleg für die Absendung.

 

Eine Anzeige gegen "unbekannt" würde ins Leere laufen,

allerdings kann eine Beschwerde bei der Post per E-Mail in CC an die Bundesnetzagentur etwas Schwung in die Sache bringen.

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