14-12-2018 15:42
Guten Tag,
ein Käufer hat einen Artikel für die Selbstabholung bezalht. Dieser Käufer stimmte zu, für Verpackung und Versand extra zu bezahlen. Ich hab den Artikel vor Zahlungeingang verschickt. Nun scheint der Käufer nicht bereit zu sein, mich zurückzuzahlen. Was kann ich machen?
Ich hab den Käufer mehrmals geschrieben durch eBay, aber kein Antwort erhalten.
Ich habe den Artikel im Voraus geschickt um nett zu sein. Und auf wünsch des Käufers vor Weihnachten an den Käufer zu bringen.
Danke im Voraus.
@bay-talofofo schrieb:
Guten Tag,
ein Käufer hat einen Artikel für die Selbstabholung bezalht. Dieser Käufer stimmte zu, für Verpackung und Versand extra zu bezahlen. Ich hab den Artikel vor Zahlungeingang verschickt. Nun scheint der Käufer nicht bereit zu sein, mich zurückzuzahlen. Was kann ich machen?
Ich hab den Käufer mehrmals geschrieben durch eBay, aber kein Antwort erhalten.
Ich habe den Artikel im Voraus geschickt um nett zu sein. Und auf wünsch des Käufers vor Weihnachten an den Käufer zu bringen.
Danke im Voraus.
Servus @bay-talofofo
Geht es um das Bild?
Oder anders gefragt:
Wie hast Du verschickt?
Was hast Du bezahlt?
Ist die Ware nachweislich beim K angekommen?
Hat er vorher gewusst,
wie hoch die VSK sein würden?
Hattest Du Angaben darüber gemacht und Dich daran gehalten?
Wenn das alles so gelaufen ist,
dass er a) wusste,
was der Versand in etwa kosten wird,
wenn Du b) davon nicht großartig abgewichen bist und Dir da auch keinen anderen Schnitzer erlaubt hast,
würde ich mir an Deiner Stelle diesen Dialog schön ablegen
und ihm dann per Mail eine Rechnung senden
und eine datierte Frist zur Erstattung setzen.
Außerdem würde ich ihm ausführlich erklären,
dass ich bei Nichreaktion seinerseits das komplette Mahnszenario durchführen werde - auf seine Kosten.
Mit anderen Worten,
mal die reinen VSK, die er jetzt zahlen soll
den Kosten gegenüberstellen,
die nach Einschreiben, Zustellung durch GVZ,
Mahnbescheid etc. zusammenkommen werden.
Nach meiner Erfahrung hilft das.
das System über PayPal, läßt keinen anderen Zahlbetrag, als den ausgewiesenen zu
du hättest ggf die überarbeiteten Zahlungsinformationen senden müssen
die Anschrift hast du ja, schick ein Einschreiben mit deiner Forderung hinterher
danach kannst du die Restzahlung zivilrechtlich einfordern