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Versandanweisung

Hallo

Mal eine (theoretische) Frage an die „Rechtskundigen“ unter den fleißigen Helfern:

 

Als Käufer soll man ja einen versicherten Versand anweisen können (ist ja häufig auch sinnvoll).

Wenn aber z.B. nur ein einfacher Briefversand angeboten wurde und der Käufer verlangt eine Einschreibsendung, wäre dies für den Verkäufer mit erheblichem Mehraufwand verbunden (Postfiliale statt nächstem Briefkasten).

Müsste ein Verkäufer trotzdem solchen Mehraufwand auf sich nehmen?

Gibt es da irgendwelche rechtlichen Grundlagen?

 

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