14-12-2018 03:03
Guten Abend,
Habe 2 Artikel bei einem Händler ersteigert.
Pro Artikel 9,90 Euro Versandkosten.
In der Artikelbeschreibung war kein Hinweis bezüglich Kombieversand bzw. Rabatt.
Bei der Kaufabwicklung wollte ich den Gesammtbetrag anfordern.
Es kam eine Fehlermeldung dass der Verkäufer keinen Kombieversand mehr anbietet.
Habe nun bezahlt, da ja verbindlich, und ich die Ware brauche.
Nun kam heute das Paket.
In der Kaufübersicht sind beide Artikel als zugestellt markiert,
da ja beide Artikel zusammen verschickt worden sein sollen.
Nun war nur ein Artikel mit drin.
Habe den Händler bereits angeschrieben.
Meine Frage nun:
Ist das mit den Versandkosten so rechtlich zulässig?
Denn keine Information über Kombieversand.
Dann das nicht anbieten des Kombieversandes.
Beide Artikel sind gleiche Ware, Textilien.
Und in den Karton hätte das 3 mal Platz gehabt.
Kann ich einmal Versandkosten zurück verlangen?
Danke und Gruß
Rechtsfragen stellt man einem Anwalt!
ich schreibe einen Verkäufer vor dem Kauf an
und frage nach einem Kombiversand wenn es nicht im Angebot erwähnt wurde!
kommt keine Antwort
kaufe ich dort nicht!