29-04-2019 18:06
Hallo,
schön doof, aber da habe ich wohl zu gutgläubig gehandelt und Ware verschickt, obwohl die Dame noch nicht bezahlt hatte...sie hatte es bei ebay makiert... aber dabei blieb es dann auch.
Nun habe ich sie einige Mal angeschrieben, über Ebay einen Fall eröffnet, aber die gute Dame regt sich nicht.
Da es sich hier für mich als private Verkäuferin um knapp 35€ handelt, mag ich das nicht so einfach abhaken so nach dem Motto pP.
Hat noch jemand einen Tipp, wie ich verfahren kann (außer bei der Dame vorbei zu fahren ca. 300 Km von mir)?
Liebe Grüße
Ilka
Hallo @das_i_tuepfelchen ,
ich weiß nicht, ob ich Dir helfen kann.
Ich bin nicht sicher, ob du als Privatverkäuferin nachweisen mußt, ob die Ware angekommen ist. Aus meiner Sicht reicht es aus, dass es glaubhaft gemacht werden kann. Aber erstens bin ich da nicht sicher und zweitens ist unsichér, ob du es leztens vor Gericht glaubhaft machen kannst. Aber es gibt sicher viele Forderungen, für die kein Nachweis erbracht werden kann dass die Ware angekommen ist weil einfach die Kosten eines versicherten Versandes in keinem Verhältnis zum Warenwert stehen. Und auch hier müßte eine Forderung geltend gemacht werden können.
Mein Link enthält 2 Aspekte, die für dich interessant sein könnten. Erstens das inkasso-Büro http://mediafinanz.de/, das auch geringfügige Forderungen eintreibt bzw. darauf spezialisiert ist und das den Anspruchinhaber nichts kostet, weil die Gebühren aus den Zahlungen der Schuldner beglichen werden und wenn keine Zahlungen erfolgen, auch nichts zu bezahlen ist. So jedenfalls habe ich das verstanden. Schau Dir die website der Firma mal genau an. Ob das alles auch möglich ist, wenn du keinen Zustellungsnachweis hast, kannst du dort sicher auch erfragen.
Die zweite Möglichkeit ist ein normales gerichtliches Mahnverfahren. Das kostet erst mal ca. 35 Euro, die du selbst vorstrecken mußt und die verloren sind, wenn der Schuldner nicht zahlungsfähig ist. Außerdem kann man einem Mahnbescheid auch einfach widersprechen, dann mußtest du das Geld vor Gericht einklagen. Das ist für einen normalen Privatmann dann oft zu kompliziert und zu aufwendig. Es gibt ber sicher viele Schuldner, die zahlungsfähig aber zahlungsunwillig sind, und bei der Zustellung eines Mahnbescheides dann doch ganz schnell bezahlen.
Besser ist es, künftig erst nach Zahlungseingang zu versenden.
https://www.booklookerforum.de/viewtopic.php?f=3&t=3738#top
Gruß
Mit Polizei melden oder Mahnbescheid glaube ich kommen Sie nicht weiter.
Bei ebay die Käuferin als Nichtzahler melden und sich die Verkaufsgebühr erstatten lassen, ist m. E. der sinvollere Weg. Wenn Nichtzahler von ebay angeschrieben/verwarnt werden, zahlen dann manche doch noch.
Ebay wird da nicht helfen (können) - das ist eine Sache zwischen Dir und dem Käufer. Du wirst da die Zahlung zivilrechtlich durchsetzten müssen - ich glaube nicht, dass es strafrechtlich relevant ist. Alles das aber natürlich nur, wenn die Sendung nachweisslich beim Käufer angekommen ist. Bei nicht-sendungsverfolgter Ware wirst Du wohl keine chancen haben, da niemand nachweisen kann, dass die Ware wirklich angekommen ist.
Also im BGB gibt es das Kaufvertragsrecht, was bei Verkäufen zwischen Privaten gilt. Da kannst Du alles nachlesen. Und dann genau danach handeln!
@das_i_tuepfelchen
Um Aussicht auf Begleichung des Mahnbescheides zu haben, sollte der Versand aber sendungsverfolgt gewesen sein, da du sonst nicht beweisen kannst, dass die Ware ankam, bzw. überhaupt verschickt wurde.