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Was tun wenn Käufer erst bei Abholung zahlen will obwohl Überweisung vereinbart.

Hallo,

ich bin Privatverkäufer und habe gestern einen Artikel verkauft und als Zahlungsart ist Überweisung angegeben und kein Versand.

Käufer hat mir nun geschrieben, dass er auf keinen Fall vorher überweist sondern erst bei Abholung, da er grundsätzlich keine Blindüberweisungen tätigt. Des Weiteren schreibt er, dass er von seinem 6tätigen Rücktrittsrecht gebrauch macht, sollte ich mich nicht spätestens heute bei ihm melden und darauf eingehen.

Meine Frage ist, hat der Käufer das Recht innerhalb von 6 Tagen zurückzutreten und was soll ich von so einer Reaktion halten?

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@gixxerladymk schrieb:

Hallo,

ich bin Privatverkäufer und habe gestern einen Artikel verkauft und als Zahlungsart ist Überweisung angegeben und kein Versand.

Käufer hat mir nun geschrieben, dass er auf keinen Fall vorher überweist sondern erst bei Abholung, da er grundsätzlich keine Blindüberweisungen tätigt. Des Weiteren schreibt er, dass er von seinem 6tätigen Rücktrittsrecht gebrauch macht, sollte ich mich nicht spätestens heute bei ihm melden und darauf eingehen.

Meine Frage ist, hat der Käufer das Recht innerhalb von 6 Tagen zurückzutreten und was soll ich von so einer Reaktion halten?


Servus @gixxerladymk

 

Erst einmal mag es hier üblich sein,

daß man Geld vorab überweist.

Im ursprünglichen Geschäftsverkehr (siehe Schuldrecht)

ist das kaum vorgesehen gewesen.

So können Marktplätze tatsächlich das Empfinden ändern,

was der Verkehrssitte entspricht.

 

Wenn Du hier auf Ebay unterwegs bist,

lern damit zu leben,

daß Du auf sehr spannende und individuelle Rechtsnormen triffst.

So erfinden Leute dann ein Rücktrittsrecht von sechs Tagen.

Schon spannend,

wie der gerade auf sechs Tage kommt.

Die Leute erfinden das nicht nur,

sie glauben es auch bzw. sind fest davon überzeugt.

 

Es ist bei Abholung wenig sinnvoll,

das Geld vorher zu verlangen.

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Morgen gixxerladymk

 

Wo ist dein Problem?

 

Der Käufer kommt und zahlt.

 

Dann gibst du ihm die Ware und die Sache ist erledigt.

 

Warum sollte er vorher überweisen?

Ok, bevor das hier noch untergeht....

 

Erstens: was der Käufer da von sechs Tagen Rücktrittsrecht faselt ist Quatsch. Ihr habt einen Vertrag, haltet euch dran,

 

Zweitens: Du besorgst dir eine kleine UV-Licht-Lampe. Gibt es für kleines Geld als LED-Schlüsselanhänger. Geldscheine haben "Fussel" aufgedruckt, die unter UV-Licht fluoreszieren. Dazu noch die anderen Merlkmale (Kippeffekt, erhabene Schrift, Wasserzeichen, Durchsichtbild, Hologramm) und die Bank freut sich wenn du es ihr dann bringst.

 

Drittens: Du quittierst den Erhalt des Geldes.

 

Viertens: Der Abholer quittiert dir den Erhalt des Fahrrads. Laß dir eventuell auch den Ausweis zeigen.

 

Fünftens: auch wenn du Überweisung angegeben hast ist das bei Abholung eher unüblich. Eventuell könnte der K einen kleinen Teilbetrag vorab überweisen, dann weißt du auch, daß er ein Interesse daran hat, den Artikel abzuholen. Und natürlich weiß der Käufer dann, daß du ja schon einen Hunni (oder so) kassiert hast und er das Bike bei der Abholung noch vorfindet. Wobei ich dem Käufer vor allem das zweite Argument schmackhaft machen würde.

 

Sechstens: Die Übergabe könnt ihr bei dir machen, die Adresse hat er ja sowieso. Reinbitten mußt du ihn aber nicht.

 

Siebtens: nachträgliche Preisverhandlungen kann er sich sonstwohin stecken. Er kauft ein Fahrrad, kein Rennkamel vom Basar und du bist auch nicht der Scheich von Feilschistan.

 

Achtens: Bargeld lacht. Schecks nur als Barscheck und auch nur, wenn kein Betrag draufsteht und die Bundesbank ihn bestätigt hat. (sog. bestätigter Bundesbank-Blankobarscheck)

 

 

@gixxerladymk

Nur Bares ist Wahres.

Selbstverständlich bezahlt man erst bei Abholung, wenn

man einen Artikel nur abholen kann und nicht verschicken.

Warum sollte der Käufer denn vorher überweisen?

 

Ein 6-tägiges Rücktrittsrecht gibt es zwar nicht, aber der Käufer

kann natürlich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er bei der

Abholung Mängel bemerkt, die nicht in der Artikelbeschreibung 

angegeben waren und die nicht durch Nachbesserung zeitnah

beseitigt werden oder durch Minderung des Kaufpreises aus-

geglichen werden können.

 

Du fragst, was Du davon halten sollst?

Du sollst davon halten, daß der Käufer ein vorsichtiger Mensch

ist, der sich nicht über den Tisch ziehen lassen will und das

Fahrzeug erstmal sehen und evtl probefahren will, bevor er es

bezahlt und mitnimmt.

 

Würdest Du es als Käufer denn anders machen?

 

 

@gixxerladymk

 

Soll das ein Scherz sein?

 

Du verlangst, dass der Käufer diese Summe vorab überweist? 😮

 

http://www.ebay.de/itm/E-Bike-Hercules-Rob-Fold-R8-Bosch-Elektrofaltrad-Modell-2016-unbenutzt-/17269...


@gixxerladymk schrieb:

Hallo,

ich bin Privatverkäufer und habe gestern einen Artikel verkauft und als Zahlungsart ist Überweisung angegeben und kein Versand.

Käufer hat mir nun geschrieben, dass er auf keinen Fall vorher überweist sondern erst bei Abholung, da er grundsätzlich keine Blindüberweisungen tätigt. Des Weiteren schreibt er, dass er von seinem 6tätigen Rücktrittsrecht gebrauch macht, sollte ich mich nicht spätestens heute bei ihm melden und darauf eingehen.

Meine Frage ist, hat der Käufer das Recht innerhalb von 6 Tagen zurückzutreten und was soll ich von so einer Reaktion halten?


@gixxerladymk

 

Der Käufer hat zwar kein Rücktrittsrecht (es sei denn, Du räumst ihm dieses freiwillig ein), aber verstehen kann ich ihn schon.

 

Du möchtest, dass der Artikel abgeholt wird - was spricht da bitte gegen eine Barzahlung? Ich hätte allerdings erst gar nicht auf deinen Artikel geboten, bei solchen "Bedingungen"

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